Regulatorische Anforderungen

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Die sich aus der NFRD ergebenden Berichterstattungspflichten gelten unverändert weiter, bis eine Gesetzesänderung durch das CSRD-Umsetzungsgesetz erfolgt.
Hinweis
Die Vorschläge der EU-Kommission im sogenannten Omnibus-Paket I würden hinsichtlich der erstmaligen Anwendung bedeuten, dass die Berichtspflicht nur noch für große Kapitalgesellschaften mit über 1.000 Beschäftigten (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) und erst ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten würde. Kapitalmarktorientierte KMU sollen ganz von der Berichtspflicht ausgenommen werden.