Bedeutung der Nachhaltigkeit für den Berufsstand

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Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Thema Nachhaltigkeit rückt verstärkt in den öffentlichen Fokus. Auf europäischer Ebene beabsichtigt die EU-Kommission mit dem sogenannten Green Deal die Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union bis 2050 auf null zu reduzieren.

Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden und dabei unterstützen, die sechs Klimaziele der EU umzusetzen:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Stärkung der Kreislaufwirtschaft,
  5. Verringerung der Umweltverschmutzung und
  6. Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Dazu umfasst der Green Deal eine Reihe von Maßnahmen zu nachhaltigem Wirtschaften und nachhaltiger Finanzierung insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft.

Für unseren Berufsstand besonders relevant ist der Bereich der Finanzierungsstrategie. Im Rahmen der „sustainable finance strategy“ sollen die Kapitalströme in Europa in nachhaltige, grüne Investitionen gelenkt werden.  Diese Strategie beruht aktuell auf drei Säulen:

  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) (2019)
    Offenlegungspflichten für Entwickler und Anbieter von Finanzprodukten über Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken in den Finanzprodukten.
  • EU Taxonomie-Verordnung (2020)
    Klassifizierungsschema für Unternehmensaktivitäten als ökologisch nachhaltig, verbunden mit Pflichten zur Ermittlung bestimmter Kennzahlen und Berichtspflichten.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (2022)
    Weiterentwicklung der bestehenden nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verbunden mit einer massiven Ausweitung der Berichtspflichten (u.a. Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Verordnung und der ESRS), des Anwendungsbereiches sowie der Einführung einer Prüfungspflicht.

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 Vorschläge für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung veröffentlicht (sogenanntes Omnibus-Paket I). Diese umfassen im Wesentlichen zwei Richtlinien zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie, der Bilanzrichtlinie, der CSRD und der CSDDD sowie eine Verordnung zur Änderung der Taxonomie-Verordnung, die inzwischen bereits verabschiedet wurden und deren Regelungen im vorliegenden Nachhaltigkeitskompass berücksichtigt worden sind. Darüber hinaus beabsichtigt die Europäische Kommission, einen delegierten Rechtsakt zur Überarbeitung der ESRS (Set 1) zu erlassen. Bisher liegt dazu ein Entwurf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) vor.

Was bedeuten diese Entwicklungen für unseren Berufsstand?

Die CSRD sieht eine erhebliche Ausweitung der Berichtspflichten von derzeit rund 500 nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen (börsennotierte Kapitalgesellschaften sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten) in Deutschland vor. Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden dann alle großen Kapitalgesellschaften und Mutterunternehmen von Gruppen mit mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatzerlösen und mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung sein. In dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Informationspapier zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie wird von einer Erhöhung der Anzahl der berichtspflichtigen deutschen Unternehmen auf 1.300 ausgegangen. Für die überwiegende Zahl dieser Unternehmen besteht ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf.

Die CSRD sieht zudem eine verpflichtende inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Somit entwickelt sich hier ein interessantes Betätigungsfeld für unseren Berufsstand.

Standpunkt der WPK zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Die WPK begrüßt, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der EU-Kommission als eine Aufgabe unseres Berufsstandes angesehen wird. Die vorgesehene Erweiterung der Abschlussprüferrichtlinie insbesondere in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Wirtschaftsprüferexamen, berufsrechtliche Anforderungen, Arbeitsorganisation und Qualitätskontrolle um die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung macht deutlich, welchen hohen Stellenwert die Kommission dieser Prüfung beimisst.

Zielsetzung des Nachhaltigkeitskompass (WPK)®

Mit dem vorliegenden Kompass möchte die WPK ihre Mitglieder im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung unterstützen.

Der Kompass soll in erster Linie jenen WP/vBP-Praxen den Einstieg erleichtern, die sich bislang noch nicht umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt haben.

In einem ersten Schritt soll ein Überblick über die regulatorischen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Hilfen zur Erstellung und zur Prüfung folgen.

Kurzanleitung zur Handhabung

Der Nachhaltigkeitskompass (WPK)® besteht neben dieser Startseite aus vier Bereichen:

Disclaimer

Der Nachhaltigkeitskompass (WPK)® hat eine rein unterstützende Funktion mit dem Schwerpunkt auf den Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie Verordnung für Unternehmen im Nicht-Finanzdienstleistungsbereich. Er kann eine intensive Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeit nicht ersetzen.

Die im Kompass enthaltenen Ausführungen, insbesondere die Hilfen zur Erstellung und zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, werden nicht unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Sie konzentrieren sich auf eine Unterstützung beim Einstieg in das Thema.

Einige Regelungen, insbesondere das Gesetz zur Umsetzung der CSRD in Deutschland, liegen aktuell noch im Entwurfsstadium vor. Bis zur Verabschiedung der finalen Version können unsere Hilfen nur eine erste Orientierung bieten.

Die berufsrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen und Satzungen und bleiben von den Ausführungen in diesem Kompass unberührt.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Nachhaltigkeitskompass (WPK)®? Gerne nehmen wir diese entgegen:
E-Mail nachhaltigkeit@wpk.de