Studiengänge nach § 8a WPO

Bild: © Rido – stock.adobe.com

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die Hochschulen, die Studiengänge anbieten, die nach § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt sind. Diese Studiengänge entsprechen den Anforderungen der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung. Leistungen aus diesen Masterstudiengängen ersetzen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsexamens, so dass Absolventen dieser Studiengänge das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ablegen können.

Die Nennung in der Liste bzw. die dort gewählte Reihenfolge ist mit keiner Wertung der Hochschulen verbunden. Die Wirtschaftsprüferkammer übernimmt keine Haftung für etwaige Falschangaben.

Zusätzliche Informationen enthält die Zentrale Datenbank akkreditierter Studiengänge und systemakkreditierter Hochschulen des Akkreditierungsrates.

Mitteilungen über zwischenzeitliche Änderungen oder Anregungen sind willkommen. Sie sind zu richten an die:

Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: +49 30 726161-0
Telefax: +49 30 726161-212