Studiengänge nach § 13b WPO

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die Hochschulen, denen die Prüfungsstelle bestätigt hat, dass schriftliche und mündliche Prüfungen den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind. Diese Prüfungen entsprechen den Anforderungen gem. § 13b WPO in Verbindung mit § 7 der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV). Prüfungen aus diesen Studiengängen ersetzen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und/oder „Wirtschaftsrecht“ die entsprechenden Prüfungen des Wirtschaftsprüfungsexamens, so dass Absolventen dieser Studiengänge das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ablegen können.
Die Nennung in der Liste bzw. die dort gewählte Reihenfolge ist mit keiner Wertung der Hochschulen verbunden.
Hochschulen und Studiengänge werden nur nach Erteilung einer Bestätigung nach § 8 WPAnrV in der Liste aufgeführt. Über Anträge weiterer Hochschulen, auch über eventuelle Folgeanträge der in der Liste genannten Hochschulen, kann keine Auskunft gegeben werden.
Mitteilungen über zwischenzeitliche Änderungen oder Anregungen sind willkommen. Sie sind zu richten an die
Wirtschaftsprüferkammer
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