Vollmachtsdatenbank

Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (WP/vBP/StB/RA) die Vollmachtsdatenbank der Steuerberater- und/oder der Rechtsanwaltskammern bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der WPK benötigen. Dieses wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre WPK-Zugangskarte[1] in Ihrem Lesegerät eingesteckt ist.
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Alternativ Ihre bei der Kammer registrierte SmartCard für Berufsträger/ mIDentity compact Stick für Berufsträger.
zurückOrdnungswidrig handelt, wer den Finanzbehörden vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten übermittelt oder den Widerruf oder die Veränderung einer übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber nicht unverzüglich mitteilt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
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