Berufsregister/Abschlussprüferregister

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Die WPK führt ein Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 37 Abs. 1 Satz 1 WPO). Neben der Erfassung der Daten der Mitglieder der WPK erfüllt das Berufsregister zugleich die Aufgabe des Abschlussprüferregisters im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG).
Im Berufsregister/Abschlussprüferregister befinden sich daher die gesetzlich vorgeschriebene Informationen über:
- Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften / Buchprüfungsgesellschaften
- EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
- Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften
- genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
Das Berufsregister wird elektronisch geführt und ist der Öffentlichkeit mit den aktuellen Daten hier zugänglich:
Darüber hinaus steht eine Sammlung von Links zu den Berufsregistern anderer Länder zur Verfügung.