Ausländische Prüfer

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Als Abschlussprüfer mit einer außerhalb Deutschlands erworbenen Qualifikation können Sie in einem gewissen Umfang in Deutschland tätig werden.

Um in Deutschland jedoch als Wirtschaftsprüfer (WP) aufzutreten und auch die Aufgaben des WP wahrzunehmen, müssen Sie Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) werden. Voraussetzung hierfür ist das erfolgreiche Bestehen eines Wirtschaftsprüfungsexamens und die Bestellung als WP. Die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Examen besteht nicht.

In unserem Merkblatt erhalten Sie weitergehende Informationen, wenn Sie EU/EWR-Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfer aus einem Staat außerhalb der EU/EWR-Staaten (Drittstaat) sind.

Kontakt

Fragen zur Mitgliedschaft: Das Team der Mitgliederabteilung
Fragen zum Examen: Frau Mäkel

Das Team der Mitgliederabteilung

+49 30 726161-222

berufsregister@wpk.de