Unabhängigkeitsbestätigung
Bevor ein Prüfer für Qualitätskontrolle mit einer Qualitätskontrolle beauftragt wird, sind bei der Kommission für Qualitätskontrolle von der zu prüfenden Praxis bis zu drei Vorschläge für mögliche Prüfer für Qualitätskontrolle einzureichen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle kann die Vorschläge innerhalb von vier Wochen ablehnen, anderenfalls gelten sie als anerkannt. Die Berechnung der Vierwochenfrist beginnt mit Vorlage vollständiger Unterlagen (Vorschlag und Unabhängigkeitsbestätigung). Jedem Vorschlag ist eine Unabhängigkeitsbestätigung des Prüfers für Qualitätskontrolle entsprechend der Anlage zu § 11 Satzung für Qualitätskontrolle beizufügen. Der Prüfer für Qualitätskontrolle hat darin seine Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und eine nicht bestehende Besorgnis der Befangenheit zu erklären.
Ein Muster für eine Unabhängigkeitsbestätigung steht nachfolgend als Download zur Verfügung. Sie können die Datei auf Ihrem PC bearbeiten und dann auf Ihrem Firmenpapier ausdrucken und vom Prüfer für Qualitätskontrolle unterzeichnen lassen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle empfiehlt, das Muster für eine Unabhängigkeitsbestätigung nach sorgfältiger Prüfung möglicher Ausschlussgründe nach § 57a Abs. 4 WPO auszufüllen.
Im Mitgliederbereich „Meine WPK“ haben wir im Bereich „Digitale Anträge/Mitteilungen“ einen elektronischen Prüfervorschlag für eine Qualitätskontrolle hinterlegt, in dem Sie die von Ihrem Prüfer für Qualitätskontrolle unterzeichnete Unabhängigkeitserklärung hochladen können.
Ansprechpartner
Herr Meier, Telefon +49 30 726161-312, E-Mail maik-dieter.meier(at)wpk.de