Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer anzeigen
WP/vBP und WPG/BPG (§ 57a Abs. 1 Satz 1 und 2 WPO) haben der WPK seit dem 17. Juni 2016 anzuzeigen, dass sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen. Diese Anzeige ist nur erforderlich, wenn erstmals gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden sollen. Werden Folgeaufträge angenommen, ist keine Anzeige erforderlich. Die Online-Anzeige finden Sie im Mitgliederbereich „Meine WPK“, dort im Bereich „Digitale Anträge/Mitteilungen“.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Ansprechpartner
Herr Meier, Telefon +49 30 726161-312, E-Mail maik-dieter.meier(at)wpk.de
Frau Güdel-Saygili, Telefon +49 30 726161-314, E-Mail suemeye.guedel-saygili(at)wpk.de