Verwendung des Logos der Wirtschaftsprüferkammer
Die Wirtschaftsprüferkammer gestattet ihren Mitgliedern bis auf Weiteres, das WPK-Logo im Rahmen des Internetauftritts oder anderer werblicher Zwecke zu verwenden. Es ist mit dem Zusatz „Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer“ zu versehen. Das Logo kann auch im Zusammenhang mit den gesetzlichen Hinweispflichten betreffend die Berufskammer für Berufsangehörige auf Ihrer Internetseite (§§ 5 Abs. 1 Nr. 5 a) TMG, 2 Abs. 1 Nr. 4 DL-InfoV) verwendet werden.
Das Logo darf nur als Ganzes unter Verwendung der Originalfarben und der Originalseitenverhältnisse wiedergegeben werden. Dafür ist die Datei zu verwenden, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht (72 dpi für Internet, 300 dpi für Druck). Soll das Logo einfarbig genutzt werden, ist dafür die nachfolgend ebenfalls zur Verfügung stehende Schwarz-weiß-Variante des Logos zu verwenden.
Die Wirtschaftsprüferkammer bittet um Verständnis für den Hinweis, dass die Logoverwendung im Einzelfall oder generell untersagt werden kann, sofern sie im Sinne des § 52 WPO irreführend ist oder dem Ansehen der WPK oder des Berufsstands schadet. Eine Irreführung kann beispielsweise vorliegen, wenn das Logo im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals verwendet wird, um mit Ausschlussabsicht für Mitbewerber zu behaupten, in bestimmter Hinsicht einen Vorsprung vor anderen Mitbewerbern zu haben, der tatsächlich nicht zutrifft. Dies kann neben unzutreffenden Tatsachenbehauptungen (zum Beispiel „zertifiziert durch…“) auch durch unangemessene optische Hervorhebungen geschehen. Anfragen bezüglich der Nutzungsmodalitäten werden von der Wirtschaftsprüferkammer unter der E-Mail-Adresse kontakt(at)wpk.de gerne beantwortet. Die Praxishinweise der WPK zur Werbung sind zu beachten.
Für Nichtmitglieder ist die Verwendung des Logos nur nach vorheriger Genehmigung durch die WPK im Einzelfall gestattet. Die WPK behält sich vor, gegen eine unbefugte Verwendung rechtlich vorzugehen.