Organisation
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind.
Um zu gewährleisten, dass die Ansprüche und Erwartungen von Öffentlichkeit und Staat an den Berufsstand erfüllt werden, untersteht die Wirtschaftsprüferkammer der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Ministerium prüft, ob die Wirtschaftsprüferkammer bei der Durchführung ihrer Aufgaben die Gesetze und Satzungen beachtet.
Die vom Berufsstand unabhängige, öffentliche fachbezogene Aufsicht erfolgt durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Berufsaufsicht und die Inspektionen bei Prüfungsmandaten von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB obliegt ausschließlich der Abschlussprüferaufsichtsstelle.
Die Wirtschaftsprüferkammer ist bundesweit zuständig und tätig. Sechs Landesgeschäftsstellen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart, die rechtlich nicht selbständig sind, unterstützen die Arbeit der Hauptgeschäftsstelle in Berlin.
Die Aufgaben, die der WPK per Gesetz übertragen wurden, sind insbesondere
- die Vertretung der Belange und Positionen des Berufsstandes gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik,
- die Funktion als Ansprechpartner ihrer Mitglieder,
- die Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften wie auch deren Widerruf,
- die Registrierung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer, die Registrierung von Drittstaatsprüfern und EU/EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften,
- die Berufsaufsicht, ausgenommen der Aufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse,
- die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens bei Prüferpraxen, soweit nicht Prüfungsmandate von öffentlichem Interesse betroffen sind,
- die Durchführung des bundeseinheitlichen Wirtschaftsprüfungsexamens sowie
- der Erlass von Regelungen zur Berufsausübung in Form von Satzungen.
Gesetzlich geregelt sind diese und andere Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer in § 57 WPO. Näheres dazu finden Sie unter Aufgaben.
Die Öffentlichkeit misst der Arbeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer, vor allem den von ihnen durchgeführten Prüfungen von Unternehmen, eine hohe Bedeutung bei. Mit der verlässlichen Erfüllung dieser Aufgabe leistet der Berufsstand einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft. Deshalb sind die Anforderungen an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer in Bezug auf die allgemeinen Berufsgrundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit besonders hoch.