Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)

Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO jede ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat. Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes zu enthalten (§ 69 Abs. 1 Satz 1 WPO).

Für Berufspflichtverletzungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) am 1. Juli 2021 begangen wurden, hat die Bekanntmachung in der Regel nicht anonymisiert zu erfolgen, das heißt auch der Name des betroffenen Berufsangehörigen (natürliche Person) und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die er bei Verwirklichung der Berufspflichtverletzung gehandelt hat, werden in der Bekanntmachung genannt (§ 69 Abs. 1 Satz 2 WPO), sofern kein Härtefall vorliegt (§ 69 Abs. 2 WPO). Bekanntmachungen von unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verhängt wurden, enthalten keine personenbezogenen Daten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird daher auch dann genannt, wenn die Berufspflichtverletzung vor Inkrafttreten des FISG (aber nach Inkrafttreten des APAReG am 16. Juni 2016) begangen wurde, sofern keine der in § 69 Abs. 2 Satz 1 WPO genannten Ausnahmen vorliegt. Wenn der Berufsangehörige oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Stellungnahme zu der unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahme abgegeben hat, ist diese in der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen (§ 69 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Bekanntmachung ist fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu löschen (§ 69 Abs. 3 WPO).

Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).

Maßnahmen im Jahr 2024

39

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (5.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Rüdiger Hörst
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Jahresabschlussprüfungen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflichten zur Unterhaltung eines angemessenem Qualitätssicherungssystems, § 55b WPO i. V. m. § 51 Abs. 2 BS WP/vBP und zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: wiederholte Mängel im Qualitätssicherungssystem der Praxis, insbesondere der Praxisorganisation sowie unzureichende Prüfung des Vorratsvermögens
  • Datum der Veröffentlichung: 19. Dezember 2024

38

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (10.000 EUR) und Verbot, für die Dauer von vier Jahren auf dem Gebiet des § 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO (treuhänderische Verwaltung) tätig zu werden
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: anwaltliche Vertretung bei einem Veräußerungsgeschäft und Sorgfalt in eigenen steuerlichen Angelegenheiten
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten, § 43 Abs. 2 Satz 3 WPO
  • Einzelheiten: Untreue und fehlerhafte eigene Steuerdeklaration
  • Datum der Veröffentlichung: 9. Dezember 2024

37

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (10.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines IFRS-Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung des Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge; Nichtbeanstandung fehlerhafter beziehungsweise fehlender Angaben zu den Ertragsteuern im Konzernanhang
  • Datum der Veröffentlichung: 19. November 2024

36

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (10.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines IFRS-Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung des Wertminderungstests des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge; Nichtbeanstandung fehlerhafter beziehungsweise fehlender Angaben zu den Ertragsteuern im Konzernanhang
  • Datum der Veröffentlichung: 19. November 2024

35

  • Maßnahme: Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Bernhard Höfer, gehandelt für: BNHS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung einer gesetzlichen Konzernabschlussprüfung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener und gewissenhafter Berufsausübung (§§ 49 Hs. 2, 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)
  • Einzelheiten: Durchführung der Konzernabschlussprüfung trotz Ausschluss der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Erstellung von Jahresabschlüssen in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen durch eine verbundene Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 5, Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 HGB)
  • Datum der Veröffentlichung: 7. November 2024
  • Stellungnahme von WP Bernhard Höfer vom 22. Oktober 2024 gemäß § 69 Abs. 1 Satz 4 WPO: Der Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses wurde von mir als Mitunterzeichner unterschrieben. Mittels kritischer Durchsicht der Prüfungsplanung, der Prüfungsstrategie und des Prüfungsberichtes habe ich mir ein Bild von der Prüfung gemacht.
  • Der auftragsverantwortliche WP-Kollege und ich haben den Sachverhalt bezüglich der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse diskutiert und gewürdigt. Da die verbundene Berufsgesellschaft nicht in wesentliche Bewertungs- und Erstellungstätigkeiten im Rahmen der Einzelabschlüsse involviert war, kamen wir zu dem Ergebnis, dass kein Ausschlusstatbestand vorliegt.
  • Zwischenzeitlich wurde die Vorgehensweise der Berichterstattung über „Erstellungsberichte mit umfassenden Plausibilitätsbeurteilungen“ bei den nicht prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen beendet. Bei diesen Jahresabschlüssen, die in den von uns geprüften Konzernabschluss einbezogen werden, werden prüferische Durchsichten der Jahresabschlüsse durchgeführt und es wird entsprechend berichtet.

34

  • Maßnahme: Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Mathis Neumann, gehandelt für: BNHS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung einer gesetzlichen Konzernabschlussprüfung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener und gewissenhafter Berufsausübung (§§ 49 Hs. 2, 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)
  • Einzelheiten: Ausschluss von der Konzernabschlussprüfung wegen Erstellung von Jahresabschlüssen in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen durch eine verbundene Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 5, Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 HGB)
  • Datum der Veröffentlichung: 7. November 2024
  • Stellungnahme von WP Mathis Neumann vom 25. Oktober 2024 gemäß § 69 Abs. 1 Satz 4 WPO: Der Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses wurde von mir als verantwortlicher Prüfer unterschrieben. Mein WP-Kollege als Mitunterzeichner und ich haben den Sachverhalt bezüglich der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse diskutiert und gewürdigt. Da die verbundene Berufsgesellschaft nicht in wesentliche Bewertungs- und Erstellungstätigkeiten im Rahmen der Einzelabschlüsse involviert war, kamen wir zu dem Ergebnis, dass kein Ausschlusstatbestand vorliegt.
  • Zwischenzeitlich wurde die Vorgehensweise der Berichterstattung über „Erstellungsberichte mit umfassenden Plausibilitätsbeurteilungen“ bei den nicht prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen beendet. Bei diesen Jahresabschlüssen, die in den von uns geprüften Konzernabschluss einbezogen werden, werden prüferische Durchsichten der Jahresabschlüsse durchgeführt und es wird entsprechend berichtet.

33

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (25.000 EUR) und dreijähriges Verbot, gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen durchzuführen
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von zwei Jahresabschlüssen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung der wesentlichen Jahresabschlussposten sowie des Lageberichts, Nichterkennen von Fraud, unvollständige und fehlerhafte Berichterstattung im Prüfungsbericht
  • Datum der Veröffentlichung: 14. Oktober 2024

32

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Aufbewahrungspflicht für Prüfungsakten gem. § 51b Abs. 5 Satz 4 WPO
  • Einzelheiten: missverständliche Anweisung von Mitarbeitern durch Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die zur Vernichtung von Prüfungsakten der Berufsgesellschaft vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist führte (§ 51b Abs. 5 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 WPO analog)
  • Datum der Veröffentlichung: 8. Oktober 2024

31

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung von gesetzlichen Konzernabschlussprüfungen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener und gewissenhafter Berufsausübung (§§ 49 Hs. 2, 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)
  • Einzelheiten: Durchführung von drei Konzernabschlussprüfungen trotz Ausschluss der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Erstellung von Jahresabschlüssen in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen durch eine verbundene Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 5, Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 HGB)
  • Datum der Veröffentlichung: 8. Oktober 2024

30

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung von gesetzlichen Konzernabschlussprüfungen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener und gewissenhafter Berufsausübung (§§ 49 Hs. 2, 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)
  • Einzelheiten: Ausschluss von drei Konzernabschlussprüfungen wegen Erstellung von Jahresabschlüssen in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen durch eine verbundene Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 5, Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 HGB)
  • Datum der Veröffentlichung: 8. Oktober 2024

29

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Ermittlung der Abfindung eines ausgeschiedenen Gesellschafters
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: Fehler bei der Ermittlung der Abfindung – additive Verknüpfung von zwei unterschiedlichen Unternehmenswerten; keine angemessene Berücksichtigung des kalkulatorischen Unternehmerlohns und Doppelberücksichtigung des Zinsergebnisses bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens
  • Datum der Veröffentlichung: 5. September 2024

28

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 49 Hs. 2 WPO i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von drei Konzernabschlussprüfungen wegen Mitwirkungshandlungen von nicht untergeordneter Bedeutung bei der Aufstellung der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 5. September 2024

27

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: Verstoß gegen § 32 WPO durch Duldung der Mitunterzeichnung der Bestätigungsvermerke durch Steuerberater
  • Datum der Veröffentlichung: 15. August 2024

26

  • Maßnahme: Rüge, Geldbuße (10.000 EUR) und Verbot, für die Dauer von drei Jahren gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen durchzuführen
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von zwei Jahresabschlüssen / Tätigkeit als Mitunterzeichner und Berichtskritiker
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung der wesentlichen Jahresabschlussposten sowie des Lageberichts, unvollständige und fehlerhafte Berichterstattung im Prüfungsbericht
  • Datum der Veröffentlichung: 15. August 2024

25

  • Maßnahme: Rüge, Geldbuße (25.000 EUR) und Verbot, für die Dauer von drei Jahren auf bestimmten Tätigkeitsgebieten tätig zu werden
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Erteilung von Bestätigungen und Eigentumszertifikaten zugunsten privater Anleger
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfungshandlungen zur Plausibilität des Geschäftsmodells und zum Vorhandensein der an die Anleger verkauften Vermögensgegenstände
  • Datum der Veröffentlichung: 1. August 2024

24

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfung von zwei Jahres- und Konzernabschlüssen und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, unzureichende Prüfungshandlungen
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfungshandlungen im Bereich der Rückstellungen
  • Datum der Veröffentlichung: 18. Juli 2024

23

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfung von zwei Jahres- und Konzernabschlüssen und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, unzureichende Prüfungshandlungen
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfungshandlungen im Bereich der Rückstellungen
  • Datum der Veröffentlichung: 18. Juli 2024

22

  • Maßnahme: Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: vBP Jürgen Welz
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung und Durchführung einer Qualitätskontrolle
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Mitwirkungspflicht nach §§ 130 Abs. 1, 62 WPO sowie der Mitwirkungspflicht nach §§ 130 Abs. 3, 57d WPO i. V. m. § 16 Abs. 4 SaQK
  • Einzelheiten: Nichtvorlage von Arbeitspapieren gesetzlicher Abschlussprüfungen nach einer förmlichen Aufforderung nach § 62 WPO und unvollständige Angabe der Grundgesamtheit gegenüber dem Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Datum der Veröffentlichung: 12. Juni 2024

21

  • Maßnahme: Geldbuße (500 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Helmut Beck, gehandelt für ETL Auditax GmbH WPG
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
  • Einzelheiten: Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 52 Abs. 1 GwG
  • Datum der Veröffentlichung: 4. Juni 2024

20

  • Maßnahme: Geldbuße (1.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: vBP Stefan Ruef
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
  • Einzelheiten: Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 52 Abs. 1 GwG
  • Datum der Veröffentlichung: 4. Juni 2024

19

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (8.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung (§ 319 Abs. 1 Satz 3 HGB); Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO i. V. m. § 319 Abs. 3 und 4 HGB); mangelnde Gewissenhaftigkeit (§ 43 Abs. 1 WPO)
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen namens einer WPG ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in zwei Fällen; Ausschluss von den Prüfungen aufgrund finanzieller Eigeninteressen am geprüften Mandanten; Erteilung doppelter Bestätigungsvermerke, Nichtbeanstandung der fehlerhaften Ermittlung der Ausschüttungssperre, von fehlerhaften Anhangangaben, unzureichender Lageberichterstattung und fehlerhafter Vorjahreszahlen
  • Datum der Veröffentlichung: 29. Mai 2024

18

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (5.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB; fehlende Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 318 Abs. 1 HGB; mangelnde Gewissenhaftigkeit
  • Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO; nicht ordnungsgemäße Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer in zwei Fällen; Erteilung eines Bestätigungsvermerks vor Abschluss der materiellen Prüfungshandlungen
  • Datum der Veröffentlichung: 22. Mai 2024

17

  • Maßnahme: Geldbuße (750 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Joachim Weil, gehandelt für: Weil Consulting GmbH WPG
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
  • Einzelheiten: Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 52 Abs. 1 GwG
  • Datum der Veröffentlichung: 7. Mai 2024

16

  • Maßnahme: Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Joachim Barkhausen
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in zwei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 7. Mai 2024

15

  • Maßnahme: Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: vBP Johann Wessels
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 2 HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund Arbeitnehmerstellung des Ehegatten bei dem Ersteller der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 2. Mai 2024

14

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (5.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: vBP Gerhard Haberkorn
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund gemeinsamer Berufsausübung mit dem Ersteller der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 2. Mai 2024

13

  • Maßnahme: Geldbuße (10.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WPin Marie-Theres Krull
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in fünf Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 2. Mai 2024

12

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Gewissenhaftigkeit hinsichtlich Kontrolle der Prüfungsbefugnis bei Gemeinschaftsprüfung
  • Einzelheiten: Nichtbeanstandung der fehlenden Prüfberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB des weiteren Abschlussprüfers bei Gemeinschaftsprüfung
  • Datum der Veröffentlichung: 15. April 2024

11

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (21.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in sieben Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 15. April 2024

10

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO
  • Datum der Veröffentlichung: 5. April 2024

9

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund Arbeitnehmerstellung bei dem Ersteller der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 5. April 2024

8

  • Maßnahme: Geldbuße (3.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verstoß gegen die Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§§ 130 Abs. 1, 49 Hs. 2 WPO i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 lit. a HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund gemeinsamer Berufsausübung mit dem Ersteller der geprüften Abschlüsse
  • Datum der Veröffentlichung: 5. April 2024

7

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (15.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund persönlicher Vertrautheit mit einem Mitglied der Geschäftsführung des Mandanten; unzureichende Prüfung der Forderungen aus Lieferung und Leistung, der Umsatzerlöse sowie des Vorratsbestandes
  • Datum der Veröffentlichung: 14. März 2024

6

  • Maßnahme: Rüge und Geldbuße (3.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, unzureichende Prüfungshandlungen
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Forderungen aus Lieferung und Leistung, der Umsatzerlöse sowie des Vorratsbestandes
  • Datum der Veröffentlichung: 14. März 2024

5

  • Maßnahme: Verbot, auf bestimmten Tätigkeitsgebieten für die Dauer von drei Jahren tätig zu werden
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten, § 43 Abs. 2 Satz 3 WPO
  • Einzelheiten: Betrug durch Falschabrechnung von Reisekosten u. a.
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

4

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Geschäftsführung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Nichtbeachtung der Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§ 49 Alt. 2 WPO, § 319 Abs. 3 HGB)
  • Einzelheiten: Annahme von Prüfungsaufträgen trotz Ausschluss der Berufsgesellschaft von diesen Prüfungen wegen der Besorgnis der Befangenheit
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

3

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Geschäftsführung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Nichtbeachtung der Pflicht zu unbefangener Berufsausübung (§ 49 Alt. 2 WPO, § 319 Abs. 3 HGB)
  • Einzelheiten: Annahme von Prüfungsaufträgen trotz Ausschluss der Berufsgesellschaft von diesen Prüfungen wegen der Besorgnis der Befangenheit
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

2

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfungen von Konzernabschlüssen einer Stiftung und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen einer Tochtergesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, § 49 Alt. 2 WPO i. V. m. § 31 BS WP/vBP)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund der Mitgliedschaft von Geschäftsführern der WPG im Kuratorium der Stiftung
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

1

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfungen von Konzernabschlüssen einer Stiftung und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen einer Tochtergesellschaft
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, § 49 Alt. 2 WPO i. V. m. § 31 BS WP/vBP)
  • Einzelheiten: Ausschluss von den Prüfungen aufgrund der Mitgliedschaft von Geschäftsführern der WPG im Kuratorium der Stiftung
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024