Krankenversicherung DKV

Weitere Praxishinweise
- Abschlussprüfung
- Arbeitsproben bei Ausschreibungen
- Auftragsdatei und Siegelliste
- Bestätigungsvermerk
- Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
- Datenschutz
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte
- Elektronischer Rechtsverkehr
- Erstellung Jahresabschluss
- Fremdwährungsdifferenzen
- Informationspflichten (E-Mails/Internet/AGB)
- International Standards on Auditing (ISA)
- Internes Hinweisgebersystem („Whistleblowing“)
- Kundmachung/Werbung
- Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung
- Nachschau
- Netzwerk
- Prüfung und Bestätigung nach dem Verpackungsgesetz
- Siegelführung
- Vergabeverfahren
- Versicherung
Die Wirtschaftsprüferkammer unterhält einen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln.
Dieser Gruppenversicherungsvertrag eröffnet
Mitgliedern der WPK, ihren Lebenspartner und minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kinder
- erleichterten Zugang zur
- privaten Krankheitskostenvollversicherung zur Absicherung von privaten ambulanten, zahnärztlichen und stationären Behandlungen,
- privaten Krankenzusatzversicherung als Erweiterung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes,
- privaten Krankentagegeldversicherung zur Absicherung einer Arbeitsunfähigkeit und zur
- privaten Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit und
- bessere Vertragsbedingungen nach ihren individuellen Bedürfnissen.
Konkret gewährt der Gruppenversicherungsvertrag
- eine Annahmegarantie für versicherbare Personen,
- sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen,
- eine Besserstellung bei den Versicherungsbeiträgen und
- gleiche Konditionen für Ihre Familienangehörigen und Lebenspartner.
Bei Rückgabe der Bestellung endet die Teilnahmeberechtigung. Ehemalige Mitglieder der WPK können ihre im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossene Versicherungen aber fortführen, wenn ihnen die Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung erteilt wurde (§ 18 Abs. 4 WPO).
Ein Beispiel (mitgeteilt von der DKV)
Ein/e Wirtschaftsprüfer/in (*1975) zahlt für eine Krankenkostenvollversicherung: Ambulant, Stationär und Zahn mit einem Krankentagegeld ab dem 29. Tag in Höhe von 250 €/Tag zuzüglich Pflegepflichtversicherung
ohne Gruppenversicherungsvertrag: 826,62 €/Monat
mit Gruppenversicherungsvertrag: 699,33 €/Monat
Dies bedeutet eine Ersparnis von: 1.527,48 €/Jahr.