Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland


Zweck dieser Veröffentlichung ist es, prinzipienbasierte Lösungsansätze zu häufig gestellten Anwendungs- und Umsetzungsfragen im Hinblick auf die CSRD zu erarbeiten, welche dem Berufsstand in Form von Fragen und Antworten als Unterstützung zur Verfügung gestellt werden. In erster Linie werden Fragen von berufspolitischer und berufsrechtlicher Relevanz behandelt. Die Erarbeitung fachlicher Standards zur Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen obliegt den Berufsverbänden.
Inhaltlich sollen die Verpflichtungen der CSRD in Deutschland durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (im Folgenden kurz „CSRD-Umsetzungsgesetz“ oder „Umsetzungsgesetz“) in das nationale Recht übertragen werden. Das Umsetzungsgesetz befindet sich zurzeit noch im Gesetzgebungsprozess. Die Überlegungen in diesen Fragen und Antworten beruhen daher auf dem jeweils verfügbaren aktuellen Entwurfsstand des Umsetzungsgesetzes beziehungsweise auf den entsprechenden Regelungen der CSRD.
Mit der Überarbeitung (Stand: 10. April 2025) wurden insbesondere Aktualisierungen vorgenommen, die sich daraus ergeben, dass der Deutsche Bundestag das CSRD-Umsetzungsgesetz vor der Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet hat. Des Weiteren wird auf mögliche künftige Änderungen aufgrund der von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 unterbreiteten Vorschläge zur Anpassung und Vereinfachung der CSRD in Form von Anmerkungen hingewiesen.