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Leitbild WP/vBP Leitbild WPK

Leitbilder

Leitbild WP/vBP

Transparenz, Vertrauen und Sicherheit

Der wirtschaftsprüfende Beruf wurde im Jahre 1931 durch eine Verordnung geschaffen, die erstmals die Jahresabschlussprüfung durch unabhängige Prüfer vorsah.

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen (WP), vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen (vBP) üben einen Freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Dabei unterliegen sie umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten.

Wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft

WP/vBP nehmen eine wichtige Sicherungsfunktion für die Wirtschaft wahr und schaffen Vertrauen bei Kapitalmarkt, Anteilseignern, Gläubigern und der sonstigen interessierten Öffentlichkeit. WP/vBP führen gesetzliche Jahresabschlussprüfungen und sonstige Pflichtprüfungen durch, die wegen ihrer öffentlichen Bedeutung ausschließlich von WP/vBP vorgenommen werden dürfen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie unparteilich sowie berechtigt und verpflichtet, das Berufssiegel zu führen. WP/vBP erbringen weitere Dienstleistungen, wie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Unternehmensbewertungen, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Gutachter- und Sachverständigentätigkeit in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, die treuhänderische Verwaltung und die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Hohe ethische und fachliche Anforderungen

WP/vBP erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben. WP/vBP unterliegen einer berufsstandsunabhängigen öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit.

WP/vBP müssen ein staatliches Examen und einen Berufseid ablegen, verpflichten sich zu kontinuierlicher Fortbildung und unterliegen als gesetzlicher Abschlussprüfer einer regelmäßigen externen Qualitätskontrolle. Sie sorgen für eine angemessene praktische und theoretische Ausbildung des Berufsnachwuchses und dessen Fortbildung. WP/vBP sind sich des besonderen Vertrauens ihrer Auftraggeber und der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verantwortung bewusst.

Die aus Sachverstand und Praxiserfahrung resultierende Kompetenz macht WP/vBP bei privaten und öffentlichen Auftraggebern zu wichtigen Ansprechpartnern bei der Prüfung und der Beratung.

Leitbild WPK

Die Wirtschaftsprüferkammer ist die vom Gesetzgeber im Jahre 1961 errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute bundeseinheitliche Berufsorganisation, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sind.

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer üben einen Freien Beruf aus. Sie erbringen auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorgfaltspflichten Leistungen unabhängig, persönlich und eigenverantwortlich für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit. Zum einen handelt es sich um Jahresabschlussprüfungen und andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere um gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die wegen ihrer Bedeutung für die Öffentlichkeit ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer vornehmen dürfen. Zum anderen erbringen sie weitere Dienstleistungen wie Steuer- und Unternehmensberatung, Unternehmensbewertungen und Treuhandtätigkeiten. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erfüllen mit ihrer Berufsausübung hohe ethische und fachliche Anforderungen, die sich aus Gesetzen, Satzungen, nationalen und internationalen Regeln ergeben.

Erwartungen des Staates und der Öffentlichkeit

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen einer berufsstandsunabhängigen 
öffentlichen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Auf diesen Fundamenten beruht das Vertrauen der Auftraggeber und der Öffentlichkeit.

Ziel der Wirtschaftsprüferkammer ist es, die Qualität der Berufsausübung ungeachtet der Praxisgröße und Rechtsform ihrer Mitglieder zu fördern, sicherzustellen und fortzuentwickeln sowie die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik zu wahren. Die Wirtschaftsprüferkammer beachtet dabei auch die Erwartungen des Staates und der Öffentlichkeit. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt sie die ihr vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben aus; sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Wirtschaftsprüferkammer ist Ansprechpartner ihrer Mitglieder und der Öffentlichkeit in allen Fragen der Berufsausübung. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die berufspolitische Meinungsbildung zu entwickeln, zu fördern und zu koordinieren. Die Qualität der Berufsausübung wird im Rahmen der Berufsaufsicht durch Beratung, Kontrollen und Sanktionen gesichert. Die Berufsaufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse obliegt unmittelbar der Abschlussprüferaufsichtsstelle.

Qualitätsbewusste und erfolgreiche Berufsausübung

Die Wirtschaftsprüferkammer fördert die Ausbildung des Berufsnachwuchses und führt das staatliche Wirtschaftsprüfungsexamen für den Berufszugang durch.

Sie pflegt den Kontakt zu Ministerien, Kammern, Verbänden und der sonstigen Öffentlichkeit sowie zu anderen Organisationen im In- und Ausland.

Die Wirtschaftsprüferkammer entwickelt und erlässt Regelungen zur Berufsausübung, zur Fortbildung ihrer Mitglieder und fachliche Regeln unter Einbeziehung des gesamten Berufsstandes und der interessierten Öffentlichkeit. Dabei achtet die Wirtschaftsprüferkammer auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der beabsichtigten Wirkung und der praktischen Umsetzbarkeit.

Das Leitbild ist Ausdruck des Bestrebens der Wirtschaftsprüferkammer, die Rahmenbedingungen für eine qualitätsbewusste und erfolgreiche Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer zu schaffen und zu erhalten.