Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)
Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO jede ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat. Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes zu enthalten (§ 69 Abs. 1 Satz 1 WPO).
Für Berufspflichtverletzungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) am 1. Juli 2021 begangen wurden, hat die Bekanntmachung in der Regel nicht anonymisiert zu erfolgen, das heißt auch der Name des betroffenen Berufsangehörigen (natürliche Person) und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die er bei Verwirklichung der Berufspflichtverletzung gehandelt hat, werden in der Bekanntmachung genannt (§ 69 Abs. 1 Satz 2 WPO), sofern kein Härtefall vorliegt (§ 69 Abs. 2 WPO). Bekanntmachungen von unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verhängt wurden, enthalten keine personenbezogenen Daten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird daher auch dann genannt, wenn die Berufspflichtverletzung vor Inkrafttreten des FISG (aber nach Inkrafttreten des APAReG am 16. Juni 2016) begangen wurde, sofern keine der in § 69 Abs. 2 Satz 1 WPO genannten Ausnahmen vorliegt. Wenn der Berufsangehörige oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Stellungnahme zu der unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahme abgegeben hat, ist diese in der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen (§ 69 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Bekanntmachung ist fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu löschen (§ 69 Abs. 3 WPO).
Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).
Maßnahmen im Jahr 2025
12
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (3.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: WP Joachim Barkhausen
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO
Datum der Veröffentlichung: 10. März 2025
11
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (10.000 EUR)
Adressat der Maßnahmen: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung zweier Jahresabschlüsse und der dazugehörigen Lageberichte sowie vorgezogene Bestätigung zu ausgewählten Vermögensgegenständen des Folgeabschlusses
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Vorräte, der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände; Nichtbeanstandung der unzureichenden Lageberichterstattung
Datum der Veröffentlichung: 18. Februar 2025
10
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer sowie einer Gebühr und Zulassen der Zwangsvollstreckung
Datum der Veröffentlichung: 14. Februar 2025
9
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (2.000 EUR)
Adressat der Maßnahmen: RST HANSA GmbH WPG
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Schaffung und Durchsetzung von Regelungen zur Einhaltung der Berufspflichten
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflichten zur Schaffung eines angemessenen und wirksamen Qualitätssicherungssystems, § 55b WPO i. V. m. § 51 Abs. 2 BS WP/vBP
Einzelheiten: fehlende Aktualisierung des Qualitätssicherungshandbuchs (unterlassene Anpassung der Regelungen an geänderte gesetzliche und berufsständische Regelungen) sowie Mängel in der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems in den Bereichen Geldwäsche und Nachschau
Datum der Veröffentlichung: 14. Februar 2025
8
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (500 EUR)
Adressat der Maßnahmen: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
Datum der Veröffentlichung: 14. Februar 2025
7
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Schaffung und Durchsetzung von Regelungen zur Einhaltung der Berufspflichten
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflichten als Verantwortlicher für das Qualitätssicherungssystem zur Schaffung eines angemessenen und wirksamen Qualitätssicherungssystems, § 55b WPO i. V. m. § 51 Abs. 2 BS WP/vBP
Einzelheiten: fehlende Aktualisierung des Qualitätssicherungshandbuchs (unterlassene Anpassung der Regelungen an geänderte gesetzliche und berufsständische Regelungen) sowie Mängel in der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems in den Bereichen Geldwäsche und Nachschau
Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2025
6
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Schaffung und Durchsetzung von Regelungen zur Einhaltung der Berufspflichten
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflichten als Verantwortlicher für das Qualitätssicherungssystem zur Schaffung eines angemessenen und wirksamen Qualitätssicherungssystems, § 55b WPO i. V. m. § 51 Abs. 2 BS WP/vBP
Einzelheiten: fehlende Aktualisierung des Qualitätssicherungshandbuchs (unterlassene Anpassung der Regelungen an geänderte gesetzliche und berufsständische Regelungen) sowie Mängel in der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems in den Bereichen Geldwäsche und Nachschau
Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2025
5
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (25.000 EUR) und Verbot, für die Dauer von zwei Jahren im eigenen Namen oder für eine Berufsgesellschaft gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen
Adressat der Maßnahmen: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von drei Jahresabschlüssen nebst Lageberichten
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
Einzelheiten: unzureichende Prüfung des Geschäftsmodells, unzureichende Risikoeinschätzung sowie Festlegung der Prüfungsstrategie und Prüfung der Unternehmensfortführung; unzureichende Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Umsatzerlöse; unzureichende Prüfung der Vorräte
Datum der Veröffentlichung: 21. Januar 2025
4
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (5.000 EUR)
Adressat der Maßnahmen: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Vorräte; fehlende Prüfungshandlungen zu IT-gestützten Kontrollaktivitäten und fehlende Festlegung von Wesentlichkeitsgrenzen
Datum der Veröffentlichung: 15. Januar 2025
3
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung, § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO
Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Vorräte; fehlende System- bzw. Aufbauprüfung
Datum der Veröffentlichung: 15. Januar 2025
2
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
Adressat der Maßnahmen: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen namens einer WPG ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in drei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 15. Januar 2025
1
Maßnahmen: Rüge und Geldbuße (6.000 EUR)
Adressat der Maßnahmen: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen namens einer WPG ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in drei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 15. Januar 2025