Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)
Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO die berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat (§ 68 Abs. 1 WPO). Da es sich um eine neue Regelung handelt, betrifft dies nur Maßnahmen, die nach Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 unanfechtbar oder rechtskräftig geworden sind.
Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes mitzuteilen, darf aber keine personenbezogenen Daten enthalten, also keine Informationen über bestimmte oder bestimmbare (das heißt direkt oder indirekt identifizierbare) natürliche Personen. Werden solche Maßnahmen allerdings gegen Berufsgesellschaften ausgesprochen (§ 71 Abs. 2 WPO), sind die betroffenen Gesellschaften grundsätzlich zu nennen. Auch in diesen Fällen ist eine Anonymisierung vorzunehmen, wenn anderenfalls die Stabilität der Finanzmärkte oder laufende strafrechtliche Ermittlungen gefährdet oder den Beteiligten ein unverhältnismäßig großer Schaden zugefügt würde (§ 69 Abs. 2 WPO).
Die Veröffentlichung ist für fünf Jahre ab Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft vorgesehen (§ 69 Abs. 3 WPO).
Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).
Maßnahmen im Jahr 2021
15
Maßnahme: Geldbuße (1.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
Einzelheiten: Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 52 Abs. 1 GwG
Datum der Veröffentlichung: 5. Januar 2022
14
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von drei Jahresabschlüssen
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit (§ 319 Abs. 3 Satz 1 HGB)
Einzelheiten: Ausschluss von der Prüfung aufgrund der gemeinsamen Berufsausübung mit dem Ersteller des Jahresabschlusses
Datum der Veröffentlichung: 7. Dezember 2021
13
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
Datum der Veröffentlichung: 26. November 2021
12
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (6.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 340 Abs. 4, 340k Abs. 1 i. V. m. §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in drei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 4. November 2021
11
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Gewissenhaftigkeit bei Mitwirkung an gesetzlichen Abschlussprüfungen
Einzelheiten: Unzulässige Mitunterzeichnung des Bestätigungsvermerks sowie Nichtbeanstandung der fehlenden Prüfberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB trotz Mitunterzeichnung in zwei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 15. September 2021
10
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne die erforderliche Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung nach § 57a Abs. 1 WPO a. F. bzw. ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die vorgenommene Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO in zwei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 15. September 2021
9
Maßnahme: Verbot, für die Dauer von drei Jahren gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: wiederholte Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
Datum der Veröffentlichung: 20. August 2021
8
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (10.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten, § 43 Abs. 2 Satz 3 WPO
Einzelheiten: Vorlage einer gefälschten Unterlage bei einer Behörde und einem Gericht
Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2021
7
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2021
6
Maßnahme: Rüge
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2021
5
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2021
4
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (10.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses einer GmbH
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelhafte Prüfungsdurchführung und Berichterstattung, Nichterkennen von Fraud
Einzelheiten: unzureichende Prüfung und Risikobewertung des Geschäftsmodells sowie unvollständige Berichterstattung, Prüfungsmängel in den Prüfungsschwerpunkten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Umsatzerlöse (Fraud)
Datum der Veröffentlichung: 22. Juni 2021
3
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (5.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Berichtskritik und freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses einer GmbH
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: unzureichende Berichtskritik, mangelhafte Prüfungsdurchführung, Nichterkennen von Fraud
Einzelheiten: unzureichende Berichterstattung, Nichtbeanstandung von Prüfungsmängeln bei der Risikobewertung des Geschäftsmodells sowie bei den Prüfungsschwerpunkten u. a. im Bereich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Umsatzerlöse (Fraud)
Datum der Veröffentlichung: 17. Juni 2021
2
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (3.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in drei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 10. Juni 2021
1
Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
Adressat der Maßnahme: natürliche Person
Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in zwei Fällen
Datum der Veröffentlichung: 10. Juni 2021