Qualitätskontrolle

Die Wirtschaftsprüferkammer betreibt ein System der Qualitätskontrolle. Es soll sicherstellen, dass die Qualitätssicherungssysteme der Praxen einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegen. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften müssen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen. Soweit erstmals gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden, muss die Praxis spätestens drei Jahre nach Beginn der ersten Abschlussprüfung eine Qualitätskontrolle durchführen lassen. Die Eintragung der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer und ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer sind Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer.
Das System der Qualitätskontrolle unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ihr steht das Letztentscheidungsrecht über Entscheidungen der Kommission für Qualitätskontrolle zu.