Geldwäscheaufsicht

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Die WPK ist als nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zuständige Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer und in dieser Funktion unter anderem dazu verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig über die zu erfüllenden geldwäscherechtlichen Pflichten zu unterrichten und ihnen für Fragen zur Geldwäschebekämpfung zur Verfügung zu stehen. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit führt die WPK auch Befragungen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten und Vor-Ort-Prüfungen durch. Die WPK hat jedes Jahr bis Ende März für das Vorjahr über ihre Aufsichtstätigkeiten an das Bundesministerium der Finanzen und an die Financial Intelligence Unit zu berichten.