Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Am 17. April 2025 wurde die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Mit der Verordnung sind die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung der Verbesserung der stationären Versorgung im Krankenhausbereich aus dem Transformationsfonds näher ausgestaltet worden.
§ 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV sieht eine Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer vor. Mit dem Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln ist ein Nachweis darüber zu übermitteln, dass das Insolvenzrisiko der an dem Vorhaben beteiligten Krankenhäuser mit einem vom jeweiligen Krankenhausträger beauftragten Testat eines Wirtschaftsprüfers geprüft wurde und das bestätigt, dass in der Betrachtung der Jahresprognose keine Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung vorliegen.
Forderung der WPK aufgegriffen
Die WPK begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die Forderung der WPK aufgegriffen und den Wortlaut der Vorschrift gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konkretisiert hat. Nunmehr geht es unmittelbar aus dem Verordnungstext hervor, was Gegenstand der Prüfung sein soll.
Des Weiteren hat die WPK in ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2025 („Neu auf WPK.de“ vom 10. Februar 2025) gefordert, für diese Aufgabe neben Wirtschaftsprüfern auch vereidigte Buchprüfer vorzusehen. Dies wurde leider nicht aufgegriffen.