Einwegkunststofffondsgesetz
Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

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Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Zudem wird die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für die Hersteller auf den 15. Juni 2025 verlängert.