IESBA Code of Ethics

Konsultation des IESBA zum Thema kollektive Anlageinstrumente und Pensionsfonds

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Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat eine Konsultation zum Thema kollektive Anlageinstrumente und Pensionsfonds gestartet (Consultation Paper Collective Investment Vehicles and Pension Funds). Stellungnahmen sind bis zum 30. Juni 2025 erbeten.

Das Ziel besteht in der Klärung der Frage, ob die Unabhängigkeitsvorschriften des IESBA Code of Ethics (Code) auch mit Blick auf Abschlussprüfungen von kollektiven Anlageinstrumenten und Pensionsfonds (Investitionsvorhaben) robust und zweckmäßig sind.

Hintergrund dieser Untersuchung ist, dass kollektive Anlageinstrumente und Pensionsfonds es den Anlegern ermöglichen, ihre Mittel zu bündeln und sich bei Funktionen, die in konventionellen Unternehmensstrukturen üblicherweise intern verwaltet werden, häufig auf externe Parteien (Connected Parties) zu verlassen. Diese Struktur führt zu besonderen Beziehungen, die im Konsultationspapier dargestellt und geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Gefahren für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers erkannt und angemessen behandelt werden.

Schwerpunkte der Konsultation

Zu den Schwerpunkten des Konsultationspapiers gehören

  • die Definition des Begriffs „verbundenes Unternehmen“ (Related Entity) im Code und seine Anwendbarkeit auf Prüfungen der oben genannten Investitionsvorhaben;
  • die verbundenen Parteien (Connected Parties), die bei der Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in Bezug auf die Prüfung der oben genannten Investitionsvorhaben berücksichtigt werden sollten;
  • die Anwendung des Rahmenkonzepts (Conceptual Framework) des Codes bei der Beurteilung von Gefährdungen der Unabhängigkeit, die sich aus Interessen, Beziehungen oder Umständen zwischen dem Prüfer der oben genannten Investitionsvorhaben und verbundenen Parteien ergeben.
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