Anwendung der neuen EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Sorgfaltspflichten wird verschoben („Stop the Clock“)

Das Europäische Parlament hat am 3. April 2025 mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen dem „Stop-the-Clock“-Vorschlag (COM(2025) 80) zugestimmt, der am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission als Teil der Omnibus-Richtlinie präsentiert wurde.
Vorgesehen ist, die erstmalige Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die ursprünglich ab 2025 berichtspflichtigen Unternehmen der „zweiten Welle“ – große Kapitalgesellschaften – sowie für die ursprünglich ab 2026 berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten KMU jeweils um zwei Jahre auf 2027 beziehungsweise 2028 zu verschieben („Neu auf WPK.de“ vom 28. Februar 2025). Zudem sollen die Mitgliedstaaten die neuen Sorgfaltspflichten aus der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erst bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen müssen. Dadurch wird den betroffenen Unternehmen ein zusätzliches Jahr für die Implementierung der Vorgaben eingeräumt.
Zur zügigen Umsetzung des Vorschlags hat das Europäische Parlament am 1. April 2025 die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens beschlossen. Für das Inkrafttreten ist nun noch die formelle Genehmigung durch den Europäischen Rat erforderlich.