APAS:
Arbeitsprogramm 2025
Durchführung von Abschlussprüfungen
Als Schwerpunkte hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungen sind im Arbeitsprogramm genannt die
- Realisation der Umsatzerlöse,
- Werthaltigkeit von Vermögenswerten,
- Prüfung der Prämisse der Unternehmensfortführung,
- Prüfung der Adressenausfallrisiken bei Kreditinstituten und
- Prüfung der Anforderungen von IFRS 17 bei Versicherungsunternehmen.
System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK
Das System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:
- Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung der Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Prüferauswahl („Augenhöhe“)
- Risikoorientierte und materiell-inhaltliche Durchführung von Qualitätskontrollen
- Aussagekräftige Berichterstattung der Prüfer für Qualitätskontrolle
- Sachgerechter Aufgriff von Berufspflichtverstößen
- Durchsetzung wirksamer Qualitätskontrollen
Mit der erwarteten Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes im Jahr 2025 unterliegen künftig auch Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten nach § 324b HGB‑E dem System der Qualitätskontrolle. Die APAS wird daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Anpassungen der Qualitätskontrollprozesse legen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung angemessener und ausreichender Kenntnisse der Prüfer für Qualitätskontrolle auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichte und deren Prüfung.
Einzelheiten zu den Schwerpunkten sowie weitere Ausführungen zur anlassbezogenen Berufsaufsicht, zur Marktbeobachtung und zur internationalen Zusammenarbeit sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen.