Sonstiges
13. Januar 2025

APAS:
Arbeitsprogramm 2025

Am 6. Januar 2025 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2025 veröffentlicht.

Qualitätsmanagementsysteme der Praxen

Darin wird festgestellt, dass die Qualitätsmanagementsysteme der Praxen, über wirksame Verfahren zur Risikobewertung verfügen müssen. Schwerpunkt der Inspektionen werden daher neben den Regelungen zur Festlegung von Qualitätszielen insbesondere die Regelungen zur Identifizierung und Beurteilung von qualitätsgefährdenden Risiken sowie die Reaktionen der Praxen auf diese Risiken sein (Qualitätsregelkreis). Darüber hinaus werden auch die Vorkehrungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Gegenstand der Inspektionen sein.

Durchführung von Abschlussprüfungen

Als Schwerpunkte hinsichtlich der Durchführung von Abschlussprüfungen sind im Arbeitsprogramm genannt die

  • Realisation der Umsatzerlöse,
  • Werthaltigkeit von Vermögenswerten,
  • Prüfung der Prämisse der Unternehmensfortführung,
  • Prüfung der Adressenausfallrisiken bei Kreditinstituten und
  • Prüfung der Anforderungen von IFRS 17 bei Versicherungsunternehmen.

System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK

Das System der Qualitätskontrolle von Abschlussprüfern der WPK beurteilt die APAS unverändert anhand der folgenden kritischen Erfolgsfaktoren:

  • Berücksichtigung der erforderlichen Anforderungen an die Erfahrung der Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Prüferauswahl („Augenhöhe“)
  • Risikoorientierte und materiell-inhaltliche Durchführung von Qualitätskontrollen
  • Aussagekräftige Berichterstattung der Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Sachgerechter Aufgriff von Berufspflichtverstößen
  • Durchsetzung wirksamer Qualitätskontrollen

Mit der erwarteten Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes im Jahr 2025 unterliegen künftig auch Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten nach § 324b HGB‑E dem System der Qualitätskontrolle. Die APAS wird daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Anpassungen der Qualitätskontrollprozesse legen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung angemessener und ausreichender Kenntnisse der Prüfer für Qualitätskontrolle auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichte und deren Prüfung.

Einzelheiten zu den Schwerpunkten sowie weitere Ausführungen zur anlassbezogenen Berufsaufsicht, zur Marktbeobachtung und zur internationalen Zusammenarbeit sind dem Arbeitsprogramm zu entnehmen.

pz

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