Sonstiges
4. März 2025

Sanktionen gegen Russland:
16. Sanktionspaket betrifft auch WP/vBP-Dienstleistungen

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen. Folgende Änderungen sind für WP/vBP von Bedeutung:

Leistungen für Unternehmen auf der Krim oder in Sewastopol

Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol zu erbringen (Art. 2c Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014, eingeführt durch Art. 1 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2025/401 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion).

Leistungen für Unternehmen in den nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebieten

Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen in den nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebieten (Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja) zu erbringen (Art. 5 Abs. 1 die Verordnung (EU) 2022/263, eingeführt durch Art. 1 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2025/398 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation).

bk

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