Unverbindliche Lehrpläne (Curricula)

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Zur weiteren Umsetzung zur Reform des Zugangs zum Wirtschaftsprüferberuf hatten Vertreter

  • der Aufgabenkommission nach § 8 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
  • der Finanzverwaltung
  • der Wirtschaftsprüferkammer
  • des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
  • des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e. V. und
  • des Fachhochschullehrer-Arbeitskreises „Steuern und Wirtschaftsprüfung“

nach § 4 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV erstmals unverbindliche Lehrpläne (Curricula) erstellt.

Bei den Curricula handelt es sich um einen Vorschlag zur Gestaltung von Masterstudiengängen nach § 8a WPO. Den Hochschulen werden Hinweise auf eine angemessene inhaltliche Aufgliederung und Gewichtung der Studieninhalte gegeben, um sie bei der Umsetzung der WPAnrV zu unterstützen. Um den Hochschulen die Umsetzung zu erleichtern, wird allerdings auf weiter gehende Ausführungen zu Form und Ablauf der Lehrveranstaltungen und Prüfungen verzichtet.

Die Lehrpläne sind darüber hinaus bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen heranzuziehen, die nach § 13b WPO auf das WP-Examen angerechnet werden sollen.

Das seit einer Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnung hierfür zuständige Gremium, bestehend aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Aufgabenkommission nach § 8 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung, der Finanzverwaltung, der Wirtschaftsprüferkammer, einer oder einem Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie je zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Berufsstandes und der Hochschulen hat die Curricula überarbeitet. Die neugefassten Curricula sind als Anlage 1 dem Referenzrahmen beigefügt.