Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen per ELSTER
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 sind Unternehmenssteuererklärungen (z.B. USt, GewSt, KSt) authentifiziert elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch für Einkommensteuererklärungen, welche von Berufsangehörigen erstellt werden, ist seit dem VAZ 2017 allein die authentifizierte elektronische Übermittlung zulässig. Aus der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen ergeben sich für den Steuerpflichtigen, seinen Berater und die Finanzverwaltung Vorteile:
- Vor der Datenübermittlung erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit. Dies soll die Anzahl der Rückfragen des Finanzamts verringern.
- Die automatische Datenübernahme vermeidet Erfassungsfehler des Finanzamts
- Bei Einkommensteuererklärungen sind Belege nur auf Anforderung des Finanzamts einzureichen (Belegvorhaltepflicht)
Weiterführende Informationen sind unter www.elster.de oder www.esteuer.de abrufbar.
Elektronische Übermittlung weiterer steuerlicher Anträge per ELSTER
Neben der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen per Elster können weitere elektronische Anträge an die Finanzbehörden übermittelt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Antrag auf Fristverlängerung
- Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Die Erstellung steuerlicher Anträge in einer Steuersoftware und die anschließende elektronische Übermittlung sind ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Praxisprozesse. Wichtig ist hierbei, die revisionssichere Archivierung der Anträge und der Übermittlungsbestätigungen z.B. in einem Dokumentenmanagementsystem sicherzustellen.
Weiterführende Informationen sind unter www.elster.de oder www.esteuer.de abrufbar.
Elektronischer Einspruch
Seit 2015 ist es möglich, den Einspruch gegen einen Verwaltungsakt über ELSTER elektronisch einzulegen. Hierbei besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO zu beantragen. Anders als beim Postversand muss beim elektronischen Versand der Postweg für die Fristwahrung nicht berücksichtigt werden.
Das elektronische Einlegen eines Einspruchs ist zwar auch per Fax oder E-Mail möglich, bei Verwendung von ELSTER wird jedoch eine Eingangsbestätigung erstellt, welche als Nachweis für den fristgerechten Eingang dient.
Ein elektronischer Einspruch kann nach Anmeldung über das ELSTER-Portal eingelegt werden. Verschiedene Softwareanbieter haben die Funktion bereits in ihre Anwendungen integriert.
Verwaltung Vollmachtsdatenbank
Unter „Vollmachtsdatenbank“ wird ein elektronisches Verzeichnis verstanden, in welchem die von den Mandanten erteilte Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (§ 80 Abs. 1 AO) sowie die Bekanntgabevollmacht (§ 122 Absatz 1 Satz 3 und 4 AO) verwaltet und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Je nach Umfang der Vollmachten hat der WP/vBP hierüber die Möglichkeit
- zum elektronischen Empfang von Steuerbescheiddaten,
- zur elektronischen Abfrage der Mandantendaten im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) sowie
- zur Steuerkontoabfrage.
Die WPK ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer Rubrik Vollmachtsdatenbank.
Steuerdeklaration / Bescheidprüfung
Zur Erfüllung der allgemeinen Steuerpflichten stehen WP/vBP seit vielen Jahren Softwarelösungen zur Verfügung. Wesentliche Funktionen dieser Lösungen sind unter anderem die Steuerberechnung, die Steuerermittlung in Organkreisen, die Steuerfindung bei der Umsatzsteuer, das Erkennen von Umsatzsteuerrisiken vor Abgabe der Voranmeldung, die Dokumentation von Verrechnungspreisen sowie das Country-by-Country Reporting (CbCR). Es ist davon auszugehen, dass eine Software für die Steuerdeklaration bereits in jeder Praxis eingesetzt wird.
In den Softwarelösungen zur Steuerdeklaration sind immer häufiger Expertensysteme zu finden, welche auf der Grundlage ihrer Wissensdatenbank bei der steuerlichen Entscheidungsfindung unterstützen können.
Vorausgefüllte Steuererklärung
Die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist ein seit 2014 verfügbarer Service. Hierbei können die folgenden Daten und Bescheinigung, welche der Finanzbehörden von Dritten übermittelt worden sind, abgerufen werden:
- vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
- Lohnersatzleistungen
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester- oder Rürup-Verträge)
- Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
Die Daten werden bei allen gängigen Softwarelösungen in der Regel unmittelbar in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übernommen. Falsch übermittelte Werte können so zeitnah erkannt und korrigiert werden.
Unterstützung bei der Deklaration durch Wissensdatenbank
Softwarelösungen zur Steuerdeklaration bieten oftmals integriert den Zugriff auf Wissensdatenbanken an. Dies hat den Vorteil, dass bei der Erstellung ein direkter Zugriff auf aktuelle Regelungen, Finanzgerichtsurteile, Kommentierungen, BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen und Kommentierungen zu einem bestimmten Sachverhalt besteht. Zweifelsfragen können hiermit oftmals schnell geklärt werden.
In den Steuerprogrammen sind auch immer häufiger Expertensysteme zu finden, welche auf Grundlage der getätigten Eingaben und unter Verwendung ihrer Wissensdatenbank automatisiert bei der steuerlichen Entscheidungsfindung unterstützen können.
Digitale Checklisten zur Qualitätssicherung
Wirtschaftsprüfer haben in ihrer Praxis ein internes Qualitätssicherungssystem einzurichten (§ 55b WPO). Als Instrumente hierfür werden häufig Checklisten eingesetzt.
Im Rahmen der Steuerdeklaration können Checklisten eingesetzt werden, um steuerlich relevante Sachverhalte abzufragen oder steuerliche Neuerungen aufzuzeigen und zu berücksichtigen. Bei der Bescheidprüfung können Checklisten z.B. einen Überblick über anhängige Verfahren geben, so dass gegebenenfalls ein Einspruch bei kritischen Rechtsfragen eingelegt werden kann.
Softwarelösungen zur Steuerdeklaration können ihre Anwender mit integrierten Checklisten unterstützen. Gesetzesänderungen und Finanzgerichtsurteile werden hierbei regelmäßig in die Checklisten eingepflegt und können zur Sicherstellung einer hohen Qualität beitragen.
Automatische Bescheidprüfung
Die Finanzbehörden bieten die Möglichkeit, Bescheiddaten elektronisch abzurufen. Die uns bekannten Softwarelösungen unterstützen hierbei die Möglichkeit einer automatischen Bescheidprüfung, indem die abgerufenen Bescheiddaten mit den erklärten Daten abgeglichen werden. Da auch die Erläuterungen des Finanzamts mit übermittelt werden, werden Abweichungen schnell erkannt.
Steuerplanung / Steuergestaltung
Softwarelösungen zur Steuerplanung ermöglichen unter anderem eine unterjährige Prognose des Effektivsteuersatzes und der Steuerlast, aber auch eine Ermittlung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben sowie eine Einschätzung von Steuerrisiken.
Der Einsatz von Lösungen zur Steuerplanung erfordert den zeitnahen Zugriff auf die Buchhaltungsdaten der Mandanten. Eine softwareunterstützte Steuerplanung bietet sich daher insbesondere für WP/vBP-Praxen an, welche die Buchhaltung Ihrer Mandanten erstellen oder in ihr System übernehmen.
E-Bilanz
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) ist 2013 die Verpflichtung entstanden, Unternehmenssteuerbilanzen in elektronischer Form als XBRL-Datensatz nach einer von der Finanzverwaltung aufgestellten Taxonomie an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Hierdurch sollen Fehlübertragungen zwischen der Papierform und den gespeicherten Daten vermieden, Prozesse effizienter gestaltet und umfassende Datenauswertungsmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung geschaffen werden. Der Umfang der zu übermittelnden Unterlagen ist dabei stetig gewachsen. Seit 2017 muss der Anlagenspiegel mit übermittelt werden. Ab 2019 ist die Übermittlung des Berichtsteils „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ für die E-Bilanz verpflichtend.
WP/vBP-Praxen können ihre Mandanten bei der Erstellung und dem Versand der E-Bilanz unterstützen. Neben den Kenntnissen über die notwendigen steuerlichen Anpassungsbuchungen kann so auch sichergestellt werden, dass die Werte in der E-Bilanz und den betrieblichen Steuererklärungen übereinstimmen.
Weitere Informationen stellt die Internetseite www.esteuer.de zur Verfügung. Dort ist auch eine Anbieterübersicht der Software-Produkte enthalten, welche die E-Bilanz unterstützen.
Steuerliche Außenprüfung
Die Möglichkeit der Softwareunterstützung bei einer steuerlichen Außenprüfung wurde im Jahr 2003 durch die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ermöglicht und ist inzwischen ein etabliertes Verfahren. Den Betriebsprüfern werden dabei über eine standardisierte Schnittstelle steuerlich relevante Daten für Datenanalysen zur Verfügung gestellt.
Auch WP/vBP steht die GDPdU-Schnittstelle - jetzt Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD-Schnittstellen) - zur Datenbeschaffung zur Verfügung. Mit diesen Daten besteht die Möglichkeit zur Simulation einer Betriebsprüfung. Es existieren Softwarelösungen am Markt, in welchen bereits Standardanalysen für die GoBD-Daten eingerichtet sind. Mögliche Auffälligkeiten können so vor Beginn der Außenprüfung entdeckt und mit dem Mandanten erörtert werden.