Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist bemüht, ihre Internetseite und mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates[*] barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.wpk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit den Anforderungen vereinbar, welche sich aus § 3 Abs. 1-4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) / § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ergeben. Lediglich die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht alle aufgezeichneten Videos besitzen Untertitel (Nr. 1.2.2)
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind Screenreader-optimiert (PAC Test ergibt PDF/UA-konform - Nr. B.1)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. April 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Nachfolgend können Sie uns etwaige weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Sandra Willumat-Westerburg
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon +49 30 726161-176
E-Mail sandra.willumat-westerburg@wpk.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage unter „Feedback und Kontaktangaben“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Seite benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon +49 30 18 527-2805
E-Mail info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet www.schlichtungsstelle-bgg.de

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  1. Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1).

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