Aktuelle Nachrichten

Informieren Sie sich über die aktuellen Nachrichten der WPK zur Nachhaltigkeit.

Nachhaltigkeit
30. April 2024

Europäische Union:
Zustimmung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen

Am 7. Februar 2024 wurde eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung von sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Drittstaaten-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der Europäischen Union um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben („Neu auf WPK.de“ vom 12. Februar 2024).

Nachdem das Europäische Parlament am 10. April 2024 dieser Einigung zugestimmt hatte, wurde diese am 29. April 2024 auch vom Rat angenommen. Vor dem Inkrafttreten stehen noch der formale Akt der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments und die Ratspräsidentschaft sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union aus.

br
Nachhaltigkeit
23. April 2024

Pressemitteilung:
Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus

Wirtschaftsprüferkammer (WPK) plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen – Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK hat am 19. April 2024 Stellung genommen.

Andreas Dörschell, Präsident der WPK: „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einführung der Pflichtprüfung für diese Berichte werden für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren große Herausforderungen sein. Die Unternehmen sind auf die Expertise qualifizierter Prüfer in angemessener Zahl angewiesen. Der gewählte Abschlussprüfer eines Unternehmens sollte grundsätzlich zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gewählt gelten. Insgesamt begrüßt die WPK den Vorschlag einer Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD, sieht in diesem und weiteren Punkten aber noch Optimierungspotenzial für einen schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.“

th
Nachhaltigkeit
22. April 2024

Europäische Kommission:
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat am 18. April 2024 eine Berichtigung (sogenanntes Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen, die am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Das Set 1 der ESRS, das branchenübergreifende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, wurde am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet und am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen von Verweisen betreffen. Eine konsolidierte Lesefassung der ESRS mit den Anpassungen soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

br