Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)
Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO die berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat (§ 68 Abs. 1 WPO). Da es sich um eine neue Regelung handelt, betrifft dies nur Maßnahmen, die nach Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 unanfechtbar oder rechtskräftig geworden sind.
Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes mitzuteilen, darf aber keine personenbezogenen Daten enthalten, also keine Informationen über bestimmte oder bestimmbare (das heißt direkt oder indirekt identifizierbare) natürliche Personen. Werden solche Maßnahmen allerdings gegen Berufsgesellschaften ausgesprochen (§ 71 Abs. 2 WPO), sind die betroffenen Gesellschaften grundsätzlich zu nennen. Auch in diesen Fällen ist eine Anonymisierung vorzunehmen, wenn anderenfalls die Stabilität der Finanzmärkte oder laufende strafrechtliche Ermittlungen gefährdet oder den Beteiligten ein unverhältnismäßig großer Schaden zugefügt würde (§ 69 Abs. 2 WPO).
Die Veröffentlichung ist für fünf Jahre ab Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft vorgesehen (§ 69 Abs. 3 WPO).
Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).
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- Maßnahme: Rüge
- Adressat der Maßnahme: natürliche Person
- Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
- Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht nach § 61 Abs. 1 WPO
- Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
- Datum der Veröffentlichung: 16. Januar 2020
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- Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (3.000 EUR)
- Adressat der Maßnahme: natürliche Person
- Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Gesetzliche Prüfung von Konzernabschlüssen
- Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfen trotz Besorgnis der Befangenheit
- Einzelheiten: Ausschluss von der Prüfung in sechs Fällen aufgrund der Mitgliedschaft im geschäftsführenden Organ eines ausländischen 100%igen Tochterunternehmens, das als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurde (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB)
- Datum der Veröffentlichung: 16. Januar 2020
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- Maßnahme: Geldbuße (500 EUR)
- Adressat der Maßnahme: natürliche Person
- Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
- Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
- Einzelheiten: unzureichende Dokumentation der Risikonalyse (§ 5 GwG); unzureichende Identifizierung der Vertragspartner, des wirtschaftlich Berechtigten, unzureichende Feststellung zu politisch exponierten Personen (§§ 10 Abs. 1, 11 GwG); Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 8 GwG)
- Datum der Veröffentlichung: 16. Januar 2020
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- Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (5.000 EUR)
- Adressat der Maßnahme: natürliche Person
- Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Gesetzliche Prüfung von fünf Jahresabschlüssen
- Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfen trotz Besorgnis der Befangenheit, Nichtbeanstandung einer unzureichenden Lageberichterstattung
- Einzelheiten: Ausschluss von der Prüfung aufgrund der gemeinsamen Berufsausübung mit einem Aktionär und Mitglied des Aufsichtsrats der zu prüfenden Kapitalgesellschaft in einer weiteren Berufsgesellschaft (§ 319 Abs. 3 Satz 1 HGB), ungenügende Prüfungshandlungen sowie Nichtbeanstandung der unzureichenden Lageberichterstattung über bestandsgefährdende Risiken
- Datum der Veröffentlichung: 16. Januar 2020
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- Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
- Adressat der Maßnahme: natürliche Person
- Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Sorgfalt in eigenen steuerlichen Angelegenheiten
- Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten, § 43 Abs. 2 Satz 3 WPO
- Einzelheiten: wiederholte Verletzung steuerlicher Abgabe- und Zahlungspflichten, Zulassen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Datum der Veröffentlichung: 16. Januar 2020
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- Maßnahme: Rüge
- Adressat der Maßnahme: natürliche Person
- Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
- Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Vertretungsbefugnis bei Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen für eine Berufsgesellschaft
- Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung und Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks namens einer Berufsgesellschaft trotz vorherigen Verlustes der Stellung als (einziger) Geschäftsführer der Gesellschaft und der damit verbundenen Vertretungsbefugnis (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) in zwei Fällen
- Datum der Veröffentlichung: 16. Januar 2020