Wirtschaftsprüfung
- Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z. B. GmbH, AG, KG);
- Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;
- Prüfung bzw. Erstellung von Abschlüssen von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen);
- Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);
- Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.
Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft, denn
- den Stakeholdern der Unternehmen werden geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt
- die Aufsichtsgremien der Unternehmen werden in ihrer Kontrollfunktion unterstützt.
Die gesetzlich (§ 316 Abs. 1 HGB) eingeräumte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer, die gleichfalls Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen anderen Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.
Steuerberatung
- Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen;
- Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;
- Steuerplanungs-, Wirkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie internationalen Recht;
- Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. dem Aspekt der Steuerbelastungsminimierung;
- Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
- Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
- Aufbau von nationalen und internationalen Holdinggesellschaften, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften usw. unter steuerlichen Aspekten, Beratung bei Fragen des Zoll- und Abgabenrechts, · steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate).
Wirtschafts- und Unternehmensberatung
- Existenzgründungsberatung;
- Organisationsberatung;
- Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;
- Finanz- und Liquiditätsplanung;
- Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;
- Beratung bei Überschuldung, Erstellung eines Sanierungskonzepts;
- Ergebnisverbesserungsanalysen;
- Aufbau, Gestaltung und Analyse von Kostenrechnungssystemen;
- Buchhaltungsservice mittels DATEV und anderer Software (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung).