Was machen Wirtschaftsprüfer/-innen und vereidigte Buchprüfer/-innen?

Am bekanntesten ist die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers [1] in seiner Funktion als Jahresabschlussprüfer von Kapitalgesellschaften, die der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen. Außerdem sind Unternehmen beziehungsweise Konzerne einer gewissen Größe und Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige (wie Banken, Versicherungen und Betriebe der öffentlichen Hand) verpflichtet, jährlich ihre Abschlüsse prüfen zu lassen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch trotzdem ihre Abschlüsse von unseren Mitgliedern auf freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage bei Außenstehenden, zum Beispiel Kreditinstituten, haben.

Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen dürfen in Deutschland ausschließlich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie deren Berufsgesellschaften (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften) durchführen. Mit dieser ihnen vorbehaltenen Aufgabe erfüllen sie einen öffentlichen Auftrag und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft, denn

  • den Stakeholdern der Unternehmen werden geprüfte Jahresabschlüsse als Basis für ihre Investitionsentscheidungen bereitgestellt
  • die Aufsichtsgremien der Unternehmen werden in ihrer Kontrollfunktion unterstützt.

Mit der Abschlussprüfung gibt der Prüfer ein Urteil darüber ab, ob

  • der Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und dem sie ergänzenden Gesellschaftsvertrag und der Satzung entspricht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) eingehalten wurden
  • mit dem Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird
  • im Lagebericht die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Die Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer dokumentiert sein Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk, dem sogenannten Testat. Fällt das Prüfungsurteil positiv aus, erteilt der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Das Testat kann jedoch auch eingeschränkt oder verweigert werden.

Nur der Bestätigungsvermerk wird veröffentlicht. Inhaltliche Bedenken darf der Wirtschaftsprüfer wegen der ihm obliegenden Schweigepflicht nicht publik machen, sondern diese nur über den Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat des Unternehmens zur Kenntnis bringen beziehungsweise ihm die problematischen Sachverhalte mitteilen.

Der Bestätigungsvermerk wird in der Regel zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht veröffentlicht, während der Prüfungsbericht vertraulich und nur der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Unternehmen zugänglich ist.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung der Unternehmensabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer ist keine Vollprüfung sämtlicher Geschäftsvorgänge eines abgelaufenen Jahres. Vielmehr legt der Prüfer eigenverantwortlich, auf Grundlage seiner Erfahrung, seiner Kenntnis und seines Verständnisses der Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens, Prüfungsfelder fest. In diesen Prüfungsfeldern, die einem risikoorientierten Prüfungsansatz folgen, wird durch Stichproben die korrekte Abbildung der Geschäftstätigkeit im Jahresabschluss überprüft.

Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen ist der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer der qualifizierte Berater ("trusted business advisor") seiner Mandanten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation. Als Unternehmensberater im weiteren Sinne hat er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und auch wirtschaftsrechtliche Aufgaben seiner Mandanten zu berücksichtigen und zu lösen. EDV-Kenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für die verantwortungsvolle und effiziente Berufsausübung.

Als qualifizierter steuerlicher Berater ist der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer in gleichem Umfang wie der Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten befugt. In Anbetracht der zunehmenden Fülle und der Komplexität steuerrechtlicher Vorschriften ist die Bearbeitung und Betreuung von steuerlichen Angelegenheiten im Interesse des jeweiligen Mandanten neben der prüfenden und wirtschaftsberatenden Tätigkeit das wesentliche Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers.

Darüber hinaus ist der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Treuhänder (z. B. Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker) und als Gutachter und Sachverständiger (z. B. bei Gericht) tätig.

Aufgrund seiner Ausbildung ist er berechtigt, in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befasst ist, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit seinen unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen.

Wie vorstehend beschrieben umfasst das Berufsbild unserer Mitglieder, der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, also eine Fülle von Aufgaben beziehungsweise Dienstleistungen, die von der Bedeutung und dem Umfang her generell gleichwertig sind, auch wenn im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten überwiegen.

Der Umfang der Prüfungsbefugnis der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer unterscheidet sich. Die gesetzliche Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbH ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind (§ 316 Abs. 1 HGB).

In allen anderen Tätigkeitsfeldern bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

Fußnote

  1. Zur besseren Lesbarkeit werden im Folgenden die männlichen Formen der Berufsbezeichnungen verwendet. Gemeint sind aber stets Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen sowie vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen.