Die Liste der Hochschulen, die Studiengänge anbieten, welche gemäß § 8a WPO als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet anerkannt sind, wurde aktualisiert (Stand: 1. Februar 2024). Ebenso wurde die Liste der Hochschulen, denen die Prüfungsstelle bestätigt hat, dass schriftliche und mündliche Prüfungen den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind (§ 13b WPO), aktualisiert (Stand: 1. Februar 2024).