4. Juni 2024
Berufsaufsicht 2023:
Maßnahmen lagen überwiegend fehlerhafte Prüfungstätigkeiten zugrunde
Die Erledigungsarten der in 2023 von der WPK abgeschlossenen Berufsaufsichtsverfahren gliedern sich wie folgt auf:
- 34 Verfahren (32,4 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
- In 16 Verfahren (15,2 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
- In weiteren 38 Verfahren (36,2 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
- 17 berufsaufsichtliche Maßnahmen wurden rechts- oder bestandskräftig (16,2 %). 13 der Maßnahmen (76,5 %) lagen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einer Prüfungstätigkeit zugrunde. Die weiteren vier Maßnahmen wurden wegen der Verletzung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, der Verschwiegenheitspflicht oder der Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten verhängt. Sämtliche Maßnahmen wurden von der WPK gemäß § 69 WPO bekannt gemacht.