Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 29. November 2024
Bericht des Vorstandes der WPK
Präsident Andreas Dörschell berichtete über die aktuellen Entwicklungen seit der letzten Beiratssitzung am 3. Juni 2024. Seither fanden zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Ministerien und Bundestagsabgeordneten statt.
Erneut lag der Fokus seiner Ausführungen auf der CSRD und deren Umsetzung in deutsches Recht. Aufgrund der aktuellen politischen Unsicherheit sei mit einem Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bis zum Jahresende wahrscheinlich nicht zu rechnen. Zudem werde auf europäischer Ebene derzeit beraten, wie die Berichtspflichten der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung reduziert werden könnten. Gleichwohl müsse die WPK gerüstet sein und werde die Vorbereitungsmaßnahmen unverändert fortsetzen, um gegebenenfalls auch kurzfristig handlungsfähig zu sein.
Schon im März 2024, als der Referentenentwurf vorgelegt wurde, war das Interesse groß, da die betroffenen Unternehmen und der Prüferberuf Rechtsklarheit und Planungssicherheit benötigen. Am 26. September 2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – und gegen 16 weitere EU-Mitgliedstaaten – eingeleitet, da die Umsetzung nicht bis zum 6. Juli 2024 erfolgte.
Präsident Dörschell berichtete in diesem Zusammenhang, dass die WPK am 27. September 2024 gegenüber den Ausschüssen des Bundestages Stellung genommen hat („Neu auf WPK.de“ vom 1. Oktober 2024). Der Schwerpunkt der Stellungnahme lag auf der Betonung, dass die gesetzliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer vorbehalten bleiben sollte. Sollte sie auch anderen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugestanden werden, müsse der Gesetzgeber beachten, dass diese gleichwertigen Anforderungen unterliegen wie der prüfende Berufsstand. Weiterer Schwerpunkt war unter anderem die im Regierungsentwurf vorgesehenen Haftungsregelungen für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit Blick auf den im Regierungsentwurf vorgesehenen Umfang der Fortbildungsstunden für die unter die Übergangsregelung (sog. Grandfather-Regelung) fallenden Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer wurde eine Ermächtigung in der WPO gefordert, um entsprechende Vorgaben in der Berufssatzung WP/vBP vornehmen zu können.
Erwähnenswert ist zudem die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2024, an der Präsident Dörschell teilnahm („Neu auf WPK.de“ vom 21. Oktober 2024) Neben der WPK und dem IDW (als Sachverständige für den Prüferberuf) waren die DIHK, der BDI, der Chemie-Verband, der Handel, die kommunalen Unternehmen sowie der DGB vertreten. In der Anhörung wurden gleichwertige Qualitäts- und Wettbewerbsbedingungen postuliert, falls unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zukünftig für Nachhaltigkeitsprüfungen zugelassen werden sollten. Nur so seien gleiche Bedingungen bezüglich Qualität und Wettbewerb für alle Beteiligten sichergestellt.
Zu diesen und anderen den Berufsstand betreffenden Themen fanden im September und Oktober mehrere Gespräche mit Politikern statt.
Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung des Präsidenten betrafen insbesondere
- die Arbeit des Ausschusses Nachhaltigkeit, die vor allem in der Veröffentlichung des von ihm entwickelten und vom Vorstand genehmigten Fragen und Antworten-Papiers (zur jüngsten Aktualisierung „Neu auf WPK.de“ vom 13. November 2024) zum Ausdruck komme,
- die Nachhaltigkeitsberichterstattung der WPK, die gegebenenfalls ab dem Jahr 2025 satzungsbedingt der Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes nach der CSRD als Teil des Lageberichtes unterliegt und
- die Tätigkeit des neuen Vorstandsausschusses Künstliche Intelligenz, der bereits zweimal tagte. In diesem Zusammenhang erwähnte Präsident Dörschell auch den in der Geschäftsstelle entwickelten Chatbot auf ChatGPT-Basis zu Mitgliederfragen, zum Beispiel zur Beurlaubung oder zum Mitgliedsbeitrag.
Des Weiteren informierte der Präsident über das Fünfte WPO-Änderungsgesetz, zu dem das BMWK überraschenderweise nach dem Sommer einen Referentenentwurf veröffentlicht hatte. Enthalten ist der Syndikus-WP/vBP, für den die WPK seit 2018 geworben hatte, allerdings mit der Abweichung, dass die Tätigkeit als Syndikus-WP/vBP als vereinbare Tätigkeit ausgestaltet und in den Katalog des § 43a Abs. 2 WPO aufgenommen werden soll. Ob auch dieser Gesetzentwurf noch in der aktuellen Bundestagsperiode beschlossen wird, ist angesichts des Bruchs der Regierungskoalition ebenfalls offen („Neu auf WPK.de“ vom 30. Oktober 2024 zur Stellungnahme der WPK).
Als Termin für die nächste Kammerversammlung, die erneut im digitalen Format stattfinden wird, bittet der Präsident um Vormerkung für den 26. Juni 2025.
(v. re.) Beiratsvorsitzer Dr. Karl Petersen, Präsident Andreas Dörschell, Geschäftsführer Dr. Michael Hüning
Wirtschaftsplan 2025 der WPK
Herr Dr. Hüning berichtete den Beiratsmitgliedern über den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan 2025. Darüber hinaus berichtete WP/StB Karl-Heinz Brosent als Haushaltsausschussvorsitzender über die Analyse und Erörterungen im Haushaltsausschuss.
Der Wirtschaftsplan 2025 wurde im Anschluss an die Aussprache durch den Beirat einstimmig festgestellt („Neu auf WPK.de“ vom 4. Dezember 2024).
Änderung der Berufssatzung für WP/vBP – Anpassung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen) im Hinblick auf unlautere Maßnahmen
Bereits in der Sitzung am 3. Juni 2024 wurde dem Beirat die beabsichtigte Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP betreffend die Abwerbung von Mitarbeitern und Aufträgen im Hinblick auf unlautere Maßnahmen zur Information und ersten Beratung vorgelegt. Nach erneuter Beratung hat der Beirat nun die vorgeschlagene Änderung beschlossen. Damit ist das Unlauterkeitsmerkmal ausdrücklich in der Berufssatzung verankert und ergibt sich nicht erst aus den Erläuterungstexten.
Einführung eines Gebührentatbestandes für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer
Der Beirat hat die Einführung eines Gebührentatbestandes für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer beschlossen, da sich Berufsangehörige und Berufsgesellschaften mit Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes bei der WPK als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte registrieren und in das Berufsregister eintragen lassen können. Die Gebühr wird 100 Euro betragen. Insoweit ist das Verfahren der Registrierung und Eintragung als gesetzlicher Abschussprüfer nachgebildet, für die die WPK zur Abgeltung des damit verbunden Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von ebenfalls 100 € erhebt. Der Beschluss gilt aufschiebend bedingt, für den Fall, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz verabschiedet wird und in Kraft tritt.
Nachberufung in die Prüfungskommissionen für das WP-Examen
Der Beirat hat beschlossen, die vom Vorstand vorgeschlagenen 55 Personen für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 als Mitglieder der Prüfungskommissionen zu berufen.
Neuberufung der Mitglieder der Aufgaben- und Widerspruchskommission (AWK) zum 1. Januar 2025
Der Beirat hat beschlossen, WPin/StBin Prof. Dr. Katrin Hamacher und Prof. Dr. Dörte Poelzig sowie WP/StB Markus Dittmann, Dr. Johannes Erning, Prof. Dr. Jürgen Ernstberger, Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Ltd. MR Dr. Carl Friedrich Vees und Ass. jur. Henning Tüffers für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 als Mitglieder der Aufgaben- und Widerspruchskommission zu berufen.
Einführung einer neuen Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 13d Abs. 3 WPO-E („Grandfather“, § 5a BS WP/vBP-E) und Ergänzung zur allgemeinen Fortbildungsverpflichtung (§ 5 Abs. 4 BS WP/vBP)
Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes sieht vor, dass vor dem 1. Januar 2026 bestellte Berufsangehörige, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten durchführen wollen, auf Antrag als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte registriert und in das Berufsregister eingetragen werden, wenn sie die Teilnahme an einer Fortbildung, durch die sie die notwendigen Kenntnisse über Nachhaltigkeitsberichte und deren Prüfung erlangt haben, nachgewiesen haben. Der Umfang der Fortbildung wird in der Begründung des Regierungsentwurfs mit mindestens 40 Stunden beziffert. Allerdings soll der Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung nach § 13d Abs. 3 WPO-E binnen einer Übergangszeit nachträglich erbracht werden können, um einem drohenden Engpass an Prüfern zu begegnen.
Die WPK hat in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf gefordert, dass sie gesetzlich ermächtigt wird, in der Berufssatzung näheres zur speziellen Fortbildung als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung regeln zu können. Den entsprechenden Entwurf für eine derartige Regelung der Berufssatzung wurde dem Beirat vorgestellt, die dieser beriet.
Weitere Themen
WP/StB Rainer Grote wurde in den Ausschuss Berufsrecht gewählt, nachdem WPin/StB Andrea Bruckner ihre Mitgliedschaft im September 2024 niedergelegt hatte. In den Ausschuss Unternehmensberichterstattung und Prüfung wurde WPin/StBin Annett Linke gewählt. In den um zwei Mitglieder erweiterten Haushaltsausschuss wurden WP/StB Dr. Karl Petersen und vBP/StB Erich Apperger gewählt. Darüber hinaus wurden geplante Änderungen der Satzung für Qualitätskontrolle vorgestellt, die sich infolge des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz ergeben können.
Ausblick
Die nächsten Sitzungen des Beirates sollen am 13. Juni und 28. November 2025 stattfinden. Angesichts der Einführung einer Regelung zur speziellen Pflicht zur Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Berufssatzungsänderungen wird es gegebenenfalls eine außerordentliche Beiratssitzung möglichst zeitnah zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes geben.