Bekanntmachung:
Aufruf zur Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026
Die Wahlkommission organisiert die Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Sie berät und entscheidet vorwiegend in Sitzungen, die regelmäßig in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin stattfinden.
Die Kandidaten müssen persönlich wählbar und stimmberechtigt sein (§ 2 Abs. 3). Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstandes, des Beirates oder der Kommission für Qualitätskontrolle sein, noch dürfen sie beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren (§ 2 Abs. 4 WahlO). Dem Nachweis der Berufungsvoraussetzungen dient die auf der Internetseite der WPK bereitstehende Erklärung.
Vor diesem Hintergrund wird um Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026 einschließlich der Erklärung über die Berufungsvoraussetzungen bis spätestens Sonntag, den 12. Mai 2024 gebeten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der WPK:
Telefon +49 30 726161-143
Telefax +49 30 726161-287
E-Mail peter.uhlmann(at)wpk.de
Die Erklärung zum Nachweis der Berufungsvoraussetzungen ist nachfolgend abrufbar.