WPK
26. März 2024

Bekanntmachung:
Aufruf zur Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026

Im Sommer 2026 endet die laufende Amtszeit des Beirates und des Vorstandes. Die Vorbereitung und Durchführung der dann anstehenden Wahl ist Aufgabe der Wahlkommission, einem unabhängigen Organ der WPK.

Nach § 2 Abs. 1 WahlO beruft der Vorstand mit Zustimmung des Beirates spätestens 25 Monate nach der letzten Wahl eine Wahlkommission für die kommende Wahl. Im Hinblick auf die vergangene Wahl am 5. Juli 2022 muss die Berufung der Mitglieder der Wahlkommission also bis zum 5. August 2024 erfolgen und ist daher für die ordentlichen Sitzungen von Vorstand und Beirat im Mai und im Juni 2024 vorgesehen.

Anknüpfend an die bewährte Praxis wird allen Mitgliedern die Gelegenheit geben, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission aus der Gruppe der Wirtschaftsprüfer und der Gruppe der vereidigten Buchprüfer vorzuschlagen.

Die Wahlkommission organisiert die Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Sie berät und entscheidet vorwiegend in Sitzungen, die regelmäßig in der Hauptgeschäftsstelle in Berlin stattfinden.

Die Kandidaten müssen persönlich wählbar und stimmberechtigt sein (§ 2 Abs. 3). Sie dürfen weder Mitglieder des Vorstandes, des Beirates oder der Kommission für Qualitätskontrolle sein, noch dürfen sie beabsichtigen, für ein solches Amt zu kandidieren (§ 2 Abs. 4 WahlO). Dem Nachweis der Berufungsvoraussetzungen dient die auf der Internetseite der WPK bereitstehende Erklärung.

Vor diesem Hintergrund wird um Vorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2026 einschließlich der Erklärung über die Berufungsvoraussetzungen bis spätestens Sonntag, den 12. Mai 2024 gebeten.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der WPK:

Telefon +49 30 726161-143
Telefax +49 30 726161-287
E-Mail peter.uhlmann(at)wpk.de

Die Erklärung zum Nachweis der Berufungsvoraussetzungen ist nachfolgend abrufbar.

uh

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