WPK
6. Juli 2022

Berufsregister 2021:
Beurlaubungen und Anerkennungen von Berufsgesellschaften nehmen zu - Widerrufsverfahren zeigen weiterhin eine leicht rückläufige Tendenz

Der Bericht aus dem Berufsregister 2021 erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde. Die Mitgliederabteilung, in der das Berufsregister geführt wird, begleitet die Mitglieder von der Bestellung, über die Anerkennung, gegebenenfalls Beurlaubungen oder Ausnahmegenehmigungen bis zum Verzicht. Sie führt aber auch die Widerrufsverfahren durch. Darüber hinaus berät sie die WPK-Mitglieder zu verschiedenen beruflichen Themen, beispielsweise zur Kundmachung oder zur Versicherung.

Die Zahl der Verfahren hat 2021 insgesamt leicht zugenommen. Während es bei den Widerrufsverfahren zu heruntergehenden Fallzahlen kam, stieg die Anzahl der Beurlaubungen und die Anzahl der Anerkennungen als Berufsgesellschaften an. Häufig waren im Jahr 2021 auch Fragen nach der Integrierbarkeit außerberuflichen Expertenwissens in Berufsgesellschaften, nach zulässigen Formen der Zusammenarbeit (insbesondere mit IT-Spezialisten) sowie Fragen nach Möglichkeiten, auf digitale Dienstleistungen spezialisierte Einheiten nachhaltig in Berufsgesellschaften, Verbünde oder Netzwerke einzubinden.

Einen ganz eigenen Schwerpunkt bildeten die ungezählten technischen und fachlichen Einzelfragen der Mitglieder rund um die verschiedenen Sofort- und Überbrückungshilfen auf Bundes- und Länderebene und in den verschiedensten Sektoren.

uh

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