Pressemitteilung:
Worauf Wirtschaftsprüfer beim Einsatz von künstlicher Intelligenz achten müssen
„Der Umfang des KI-Einsatzes hängt unter anderem von der jeweiligen Auftragsart und vom Digitalisierungsstand ab. Ohne klare Regelungen drohen Auftragsverluste oder unsachgemäßer KI-Einsatz von Mitarbeitern.
Die Nutzung von KI-generierten Ergebnissen setzt voraus, dass der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer deren Verlässlichkeit beurteilen kann. Ein Grundwissen über KI und ihre Risiken ist essenziell, detaillierte technische Kenntnisse sind zumeist aber nicht erforderlich. Sollte der Mandant künstliche Intelligenz in prüfungsrelevanten Bereichen einsetzen, kann es jedoch notwendig sein, Experten einzubinden. Die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers bleibt trotz KI-Einsatzes unverändert.
Wichtig ist auch, dass beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sämtliche Berufspflichten zu beachten sind, denn die gelten technologieunabhängig. Die Praxisleitung muss über die Nutzung von KI entscheiden. Sofern ihr Einsatz zugelassen wird, sind klare Regelungen zu schaffen und in das Qualitätssicherungssystem zu integrieren.“
Die Fragen und Antworten wurden Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK erarbeitet und vom Vorstand der WPK genehmigt. Das Dokument wird nach Bedarf weiterentwickelt.