Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 3. Juli 2024 die Verlautbarung Nr. 21 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Artikel 16 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ veröffentlicht.
In der Verlautbarung führt die APAS aus, dass es den geprüften Unternehmen im Rahmen einer Abschlussprüfung freisteht, beliebige Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaften zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen aufzufordern. Dabei darf die Teilnahme von Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr weniger als 15 % der von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) gezahlten Gesamthonorare erhalten haben, an dem Ausschreibungsverfahren in keiner Weise ausgeschlossen werden.
Die APAS veröffentlicht daher eine jährlich zu aktualisierende Liste der Prüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei PIE beendet und dabei jeweils mindestens 15 % der von sämtlichen deutschen PIE gezahlten Gesamthonorare erhalten haben (Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 AP-VO). Im Kalenderjahr 2023 waren dies (wie im Vorjahr):
- Ernst & Young GmbH WPG (nunmehr EY GmbH & Co. KG WPG),
- KPMG AG WPG,
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG.