Rechnungslegung
9. Januar 2025

BMJ:
Bekanntmachung DRÄS 14

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 30. Dezember 2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) nach § 342q Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht (PDF).

Die WPK informierte bereits nach der Verabschiedung des DRÄS 14 durch das DRSC über den wesentlichen Inhalt der Änderungen an DRS 18 Latente Steuern („Neu auf WPK.de“ vom 31. Mai 2024).

pz

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