Neu auf WPK.de

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2025

Rechnungslegung
9. Januar 2025

BfJ:
Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.

Dies ist mit dem Bundesministerium der Justiz abgestimmt und soll angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigen.

br
Rechnungslegung
9. Januar 2025

BMJ:
Bekanntmachung DRÄS 14

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 30. Dezember 2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) nach § 342q Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht (PDF).

Die WPK informierte bereits nach der Verabschiedung des DRÄS 14 durch das DRSC über den wesentlichen Inhalt der Änderungen an DRS 18 Latente Steuern („Neu auf WPK.de“ vom 31. Mai 2024).

pz