Das Bundesministerium der Justiz hat am 27. Juli 2023 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) nach § 342q Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bereits nach der Verabschiedung des DRÄS 13 durch das DRSC hat die WPK unter „Neu auf WPK.de“ vom 27. Juni 2023 den wesentlichen Inhalt der Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Konzernkapitalflussrechnung vorgestellt.