DRSC:
DRÄS 12 zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet
Zweites Führungspositionen-Gesetz
Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) weitet im Wesentlichen die Berichtspflichten über Zielgrößen bezüglich des Anteils von Frauen in Führungspositionen aus. Außerdem wird eine Berichtspflicht über die Einhaltung des sogenannten Mindestbeteiligungsgebots im Vorstand bestimmter börsennotierter paritätisch mitbestimmter Unternehmen kodifiziert. Die Änderungen sind erstmals für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr zu beachten. Mit DRÄS 12 wird DRS 20 formal an die neue Gesetzeslage angepasst.
EU-Taxonomie-Verordnung
Darüber hinaus wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung ein Hinweis auf die Berichtspflichten gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt. Hintergrund ist, dass Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung beziehungsweise Konzernerklärung abzugeben haben, ab Januar 2022 unter anderem sogenannte Taxonomie-Quoten (Anteil ihrer ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben) gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung aufnehmen müssen. Diese Änderungen sind erstmals für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr zu beachten.