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2025

Qualitätskontrolle
20. Januar 2025

Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle:
Übermittlung von Nachweisen zur Erfüllung der speziellen Fortbildungsverpflichtung und zur Tätigkeit in der gesetzlichen Abschlussprüfung

Alle Prüfer für Qualitätskontrolle, die vor dem 17. Juni 2016 registriert wurden, müssen bis zum 17. Juni 2025 die Teilnahme an insgesamt 24 Unterrichtseinheiten spezielle Fortbildung für Prüfer für Qualitätskontrolle und die Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung für den Zeitraum 17. Juni 2022 bis 16. Juni 2025 nachweisen.

Allgemeine Regelung

Zur Aufrechterhaltung Ihrer Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen Sie spätestens alle drei Jahre Ihre Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbringen. Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt Ihrer Registrierung als PfQK bei der WPK ab:

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