Wichtig für alle Prüfer für Qualitätskontrolle!
- Wurden Sie vor dem 17. Juni 2016 registriert, müssen Sie, entsprechend dem Dreijahresturnus, die Nachweise für die Zeit vom 17. Juni 2019 bis 16. Juni 2022 erbringen. Diese müssen der WPK bis einschließlich zum 16. Juni 2022 vorliegen.
- Wurden Sie nach dem 16. Juni 2016 registriert, müssen Sie spätestens alle drei Jahre nach Ihrer Registrierung die Nachweise über diesen Zeitraum führen.
Bitte denken Sie insofern rechtzeitig daran, die Nachweise für
- Ihre spezielle Fortbildung als PfQK
und
- Ihre Tätigkeit im Bereich der Abschlussprüfungen
an die
WPK (Abteilung Qualitätskontrolle)
Rauchstraße 26
10787 Berlin
E-Mail pfqk-registrierung(at)wpk.de
Telefax +49 30 726161-319
zu senden.
Folgende Nachweise sind von allen Prüfern zu führen:
Anerkannte spezielle PfQK-Fortbildung
- 24 Unterrichtseinheiten in den letzten drei Jahren
Nachweis: Teilnahmebescheinigungen
Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen als
- Auftragsverantwortlicher WP
- Teamleiter oder Teammitglied
- Konsultierter im Zusammenhang mit gesetzlichen Abschlussprüfungen
- Berichtskritiker
- Auftragsbegleitender Qualitätssicherer
- Auftragsnachschauer
Nachweis: Formular „Anlage: Nachweis der Tätigkeit eines Prüfers für Qualitätskontrolle im Bereich der Abschlussprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SaQK“ (RTF).
Ansprechpartner
Frau Ass. jur. Sopivnik, Telefon +49 30 726161-317
Herr Meier, B.A., Telefon +49 30 726161-312