Prüfung
10. März 2025

Änderungen der Prüfungsvorschriften in Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und Prüfungsberichtsverordnung durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (BGBl. I Nr. 69 vom 5. März 2025) enthält zahlreiche Änderungen, die zur Umsetzung und Durchführung von EU-Vorgaben erforderlich sind. Für WP/vBP sind folgende Änderungen relevant:

Der Umfang der Jahresabschlussprüfung sowie der Organisationspflichten bei Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) soll auf die Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union erweitert werden (§ 24 ZAG, eingeführt durch Art. 11 Nr. 8).

Die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie Kreditinstitute soll um die Prüfung der getroffenen internen Vorkehrungen nach Art. 5a bis 5c der (geänderten) Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro erweitert werden (=> Echtzeitüberweisungen, => Entgelte für Überweisungen und die Überprüfung des Zahlungsempfängers, => Überprüfung des Zahlungsempfängers im Falle von Überweisungen, vgl. § 16b Abs. 1 Satz 2 Nummern 2a bis 2c der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung, eingeführt durch Art. 10 Nr. 3 b) sowie § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a bis 2c der Prüfungsberichtsverordnung, eingeführt durch Art. 13 Nr. 3).

bk

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