Änderungen der Prüfungsvorschriften in Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und Prüfungsberichtsverordnung durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
Die Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie Kreditinstitute soll um die Prüfung der getroffenen internen Vorkehrungen nach Art. 5a bis 5c der (geänderten) Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro erweitert werden (=> Echtzeitüberweisungen, => Entgelte für Überweisungen und die Überprüfung des Zahlungsempfängers, => Überprüfung des Zahlungsempfängers im Falle von Überweisungen, vgl. § 16b Abs. 1 Satz 2 Nummern 2a bis 2c der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung, eingeführt durch Art. 10 Nr. 3 b) sowie § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a bis 2c der Prüfungsberichtsverordnung, eingeführt durch Art. 13 Nr. 3).