Nachhaltigkeit
5. März 2025

Europäische Kommission:
Vorschläge zur Vereinfachung der Berichtserstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission mit dem ersten Omnibus-Paket neben dem Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die 2. und 3. Welle („Neu auf WPK.de“ vom 28. Februar 2025) ergänzende Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht.

Die Vorschläge betreffen die folgenden Delegierten Rechtsakte:

  • Taxonomy Disclosures Delegated Act ((EU) 2021/2178),
  • Taxonomy Climate Delegated Act ((EU) 2021/2139),
  • Taxonomy Environmental Delegated Act ((EU) 2023/2486).

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands soll es den nichtfinanziellen und finanziellen Unternehmen künftig gestattet sein, auf die Bewertung der Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie in Hinblick auf Tätigkeiten, die für ihre Geschäftstätigkeit finanziell nicht wesentlich sind, zu verzichten. In der Regel soll dies angenommen werden, wenn der kumulierte Anteil an den betreffenden Kennzahlen (KPI) unter 10 % liegt. In Anbetracht des geringeren Informationswerts von Angaben über betriebliche Aufwendungen (OpEx) wird bei nichtfinanziellen Unternehmen für deren Angabe ein Schwellenwert von 25 % des Umsatzes festgelegt.

Darüber hinaus sollen die Berichtsvorlagen erheblich gekürzt und vereinfacht werden. Ferner stellt die Kommission zwei Optionen zur Vereinfachung der „Do no significant harm“-Kriterien zur Diskussion. Für finanzielle Unternehmen sind weitere Erleichterungen vorgesehen.

Stellungnahmen können bis zum 26. März 2025 abgegeben werden.

la

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