Stellungnahme:
Entwurf unverbindlicher Leitlinien des CEAOB zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit
Hintergrund
Die Europäische Kommission ist nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet, bis spätestens 1. Oktober 2026 Standards zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit zu verabschieden. Bis dahin wird es eine Lücke geben, in der es keine auf EU-Ebene verabschiedeten Standards geben wird. Im Erwägungsgrund 69 der CSRD wird ausgeführt, dass das CEAOB zur Harmonisierung dieser Prüfungen unverbindliche Leitlinien verabschieden soll. In diesen Leitlinien sollen die Grundsätze und Verfahren festgelegt werden, um eine möglichst einheitliche Prüfung sicherzustellen.