24. Januar 2024
EFRAG:
Konsultationen zu Standardentwürfen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (LSME und VSME)
- LSME – verpflichtend anzuwenden von kapitalmarktorientierten KMU (ESRS for listed SMEs)
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, spätestens für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2028 beginnen, einen entsprechenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. In den Anwendungsbereich fallen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind. Der Standard stellt dar, welche Informationen ein Unternehmen über seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte offenzulegen hat. - VSME – freiwillig anwendbar von nicht kapitalmarktorientierten KMU (Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs)
In diesem Entwurf wird ein vereinfachtes Berichterstattungsinstrument vorgeschlagen, das nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen soll, auf Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen effizient und angemessen zu reagieren. Darüber hinaus soll der Entwurf dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen zu harmonisieren.