Am 22. Dezember 2023 wurde der Delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung trat am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Europäische Kommission hatte den Rechtsakt am 31. Juli 2023 verabschiedet („Neu auf WPK.de“ vom 1. August 2023).